Fragliche 'weitere Nebenkosten' im MV

Hallo,

angenommen, man hat einen Mietvertrag(MV) zugesendet bekommen, in dem steht unter Anlage 1 zum Mietvertratg „weitere Betriebskosten“ u. a.:
Kosten für Wartung Fenster u. Türen
Kosten Objektschutz u. -bewachung
Wartung Sanitäranlagen
Wartung Zwangsentlüftung
Wartung Druckerhöhungsanlagen
Wartung Blitzschutzanlage
Wartung Sprühwasserlöschanlage
Wartung Abflussrohre u. Gullys
Kosten für Urheberrechtsgebühren beim Betrieb von Gemeinschaftsantennenanlagen
Kosten für Notstromaggregate und deren Brennstoffe
Wartung Wasseraufbereitung
Kosten für Betrieb Gemeinschaftsanlagen (Schwimmbad, Sauna, Fitnessraum, Hobbyraum etc)
Wartung Tiefgaragentor, Doppelparker
Hauswartkosten für Tiefgarage
Strom für Garage/Tiefgarage
Versicherung Garage/Tiefgarage

Angenommen alle anderen Vertragsbestandteile im MV stimmen so, wenn der Mieter den MV also unterschreibt, erkennt er o.g. weitere/sonstige Betriebskosten ja auch an. Komisch nur, dass der Mieter bei Besichtigung insbesondere eine Tiefgarage nicht gesehen hat, es gäbe auch keine TG, so der Makler. Muss der Mieter dann also tatsächlich nachgewiesene Tiefgaragenkosten (bspw. für eine Tiefgarage, welche zum Vermieter gehört, sich aber ganz wo anders befindet) zahlen?

Zu den anderen Sachen ist anzumerken, dass es an dem Haus einen Kindergarten gibt. Muss einMieter, der einfach nur zur Miete wohnt, diese Kosten anteilig mittragen?? Grundsätzlich als Mieter einen Hauses mit anhängigen KiGa (Wohnung ist aber getrennt vom KiGa, also dieser ist auf anderen Seite d. Hauses) oder nur wenn er den MV mit diesen sonstigen BK unterschreibt?

Es ist so, angenommen, es gäbe keine weiteren Beanstandungen, wenn der Mieter den MV also unterschreibt, muss er all diese Kosten dann tatsächlich in den NK zahlen, wenn sie im MV ausgewiesen waren? Was tatsächlich abgerechnet wird/wurde sieht M ja dann in der Jahresabrechnung. Kann er o.g. Kosten dann verweigern wenn diese die bezogene Wohnung nicht berühren?

Danke

zahlen muss man nur das, was auch da ist…

ein Aufzug der nicht da ist wird auch nicht gewartet.

genau so geht das mit allen anderen nicht vorhandenen Kostenstellen.