Fragwürdige Witze!?

Angenommen jemand stellt solche Witze in das Netz,
welcher Straftatbestand liegt dann vor?

Wie erschlägt man 10 Fliegen auf einmal?


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Hau nem Negerkind ne Schaufel ins Gesicht.

Datum: 27.9.2005 01:24 Uhr Geklickt: 976 mal
aus Forum Witze

Hallo!

Angenommen jemand stellt solche Witze in das Netz,
welcher Straftatbestand liegt dann vor?

Geschmacklosigkeiten und Dummheit sind nicht justitiabel. Kaum auszudenken, wenn Dummheit strafbar wäre…

Gruß
Wolfgang

In Betracht kommt z.B. § 130 StGB (Volksverhetzung). Dürfte aber - wie andere in Betracht kommende Tatbestände - nicht durchgehen, da es weder konkret genug noch „auffordernd“ genug ist.
Nicht alles, was geschmacklos ist, ist strafrechtlich relevant - leider (in diesem Fall).

Ciao, Wotan

Hallo,

solche „Witze“ können durchaus den Staatsanwalt interessieren. In Frage steht hierbei § 130 StGB, Volksverhetzung, wobei der von dir genannte „Witz“ in den Bereich des Abs. II fallen könnte, in dem es immerhin um Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geht.

Und bevor jetzt hier mal wieder Proteste bzgl. Zensur, … kommen. Diese Antwort stellt eine vorsichtige und objektive Betrachtung des Themas dar, und hat nichts mit persönlichen Ansichten über gute oder schlechte/unzulässige Witze zu tun.

Wenn hier aber mal ein interessierter Staatsanwalt oder ein Dritter mitliest, der die Sache dann gegenüber der Staatsanwaltschaft anzeigt, könnten einige Leute hier ziemlich blass werden.

Gruß vom Wiz

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