Fragwürdige Diagnose nach Arbeitsunfall durch BG Unfallklinik

Hallo, versuche die Sache so kurz wie möglich zu erzählen. Ich hatte im Nov. 2011 einen Arbeitsunfall wobei ich aus ca 1,5 Meter Höhe sehr hart mit der Schulter auf dem Boden aufgeschlagen bin und höllische Schmerzen hatte, abends ins Krankenhaus, dort wurde Geröngt und Schulterprellung festgestellt. Zwei Tage Später wegen starker Schmerzen zum Durchgangsarzt dann zum MRT, Diagnose Schulterprellung und eventuell (nicht ganz klar zu erkennen) kleiner Sehnenriss der Supraspinatussehne. Behandlung durch den Durchgangsarzt mit Schmerzmittel und Krankengymnastik. Das ging ca 2,5 bis 3 Monate so, jedoch verbesserte sich mein Zustand nur sehr langsam und ich wurde weiterhin Krank geschrieben. Dann Ladung ins nächste BG Unfallkrankenhaus, dort MRT und sehr kurze Untersuchung bei der ich den Arm nur ca bis zur halben Höhe heben konnte. Der Arzt meinte ich wäre Arbeitsfähig, ich fragte wie das gehen soll, da ich körperlich schwer heben muß, darauf meinte der Doktor das was ich hätte wäre nicht durch den Unfall, er meinte wohl eine Versteifung der Schulter? Ging danach zum Orthopäden der mich mit Kortisonspritzen nach weiteren 2 Wochen Arbeitsfähig machte.
Jetzt gehts weiter…
Ende 2014 Anfang 2015 wieder Schulterschmerzen, ende 2015 MRT und Feststellung eines großen Risses der Supraspinatussehne. Im Januar 2016 OP der Sehne mit Monate langer Reha und Krankmeldung. Dem Arzt der mich operierte zeigte ich die MRT´s von 2011 und er sagte das der Riss darauf klar zu erkennen ist, also denke ich als Laie, vertuschung durch die BG Klinik, und die jetzige Op eine Spätfolge des Unfalls. Werde durch den Sehnenriss meine Schulter bzw den Arm wahrscheinlich nicht mehr zu hundert Prozent benutzen können. Die BG reagiert auf meine Vermutung nicht.
Mir würde unter Umständen ja eine Verletztenrente ab sofort zustehen.
Wenn sich jemand in diesen Rechtsfragen auskennt, und mir weiterhelfen könnte wie man gegen diese Institutionen ankommen kann, oder es aussichtslos ist, freue ich mich über hilfreiche Beiträge.

So etwas wird im Zweifel im Rechtsweg geklärt. Da wird dann ein unabhängiger Gutachter beauftragt, der anhand der vorliegenden Dokumentationen (Röntgenbilder, MRTs usw. sind ja alle noch vorhanden) und Befunde sowie einer erneuten Untersuchung feststellt, ob der Arbeitsunfall ursächlich für die heutigen Beschwerden und Einschränkungen ist oder nicht.

Die Gutachter der Kostenträger sind zumeist ein bißchen parteiisch, deswegen würde ich das nicht in Stein gemeißelt sehen, was da vorgetragen wird.

Servus,

und die Berufsgenossenschaften wohl die leistungsunwilligsten Versicherungen in Deutschland, die im Zweifelsfall schon auch mal einen Aufwand für die Abwehr eines Schadensfalles treiben, der nicht geringer ist als die Leistung gewesen wäre.

Schöne Grüße

MM

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Das habe ich mir auch schon gedacht, jedoch schwierig umzusetzen da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, und die Gewerkschaft über die ich eigentlich Rechtsschutz genieße sich auch Querstellt, mein Regionalbereichsleiter meinte das wäre äußerst schwer nachzuweisen da ich angeblich beweisen müßte, das der Sehnenriss vor dem Unfall noch nicht vorhanden war. Ohne Rechtsschutz macht das alles auf diesem Wege keinen Sinn da ein Gutachten schon alleine ca 1000.- kosten würde.

Ja Aprilfisch, das kann ich nur bestätigen!