Hi!
Irgendjemand hatte hier gepostet, daß es ein neues BGH-Urteil gibt, daß Vermieter bei Nebenkostenabrechnungen entsprechende Belege auf Verlangen des Mieters vorlegen müßen???
Ich bräuchte - wenns geht - das Urteil, entweder als Text oder wo ich das finden kann…
Dankäää
Bernd
Hi Bernd,
hier habe ich ein Urteil, das paßt:
LG Frankfurt/Main 2/11 S 216/96 vom 05.11.96 (WM 1997,52)
Es gibt zu diesem Problemkreis viele Urteile und gilt als gesicherte Rechtsmeinung, dass Vermieter die Nebenkosten- oder Betriebskostenabrechnung offenlegen müssen und auf Verlangen dem Mieter auch Kopien der Belege zusenden müssen.
Gruß,
Francesco
Dankäää, aber könntest du aoch noch verraten, wie ich mir das Urteil im Netz ansehen kann???
Bernd