Bei der Übernahme durch einen selbstständigen Unternehmer fällt bei einem Einzelhandelsgeschäft normaler Weise eine Ablösesumme an. Wie verhält sich die Sache wenn man das Geschäft von einem (durch) Franchisgeber übernimmt. Wird auch hier eine Ablösesumme vom Franchisenehmer verlangt, oder wird diese vom Franchisegeber komplett übernommen.
Hallo sermid …
Wird auch hier eine Ablösesumme vom Franchisenehmer verlangt, oder :wird diese vom Franchisegeber komplett übernommen.
… auch, besser grade der Franchisegeber verlangt eine satte Ablösesumme, die wohl auch als Kaution gehandhabt wird. Inwieweit bei fließendem Übergang an einen neuen Franchisenehmer da was verrechnet eird dürfte von mehreren Faktoren abhängen.
Zur Ablösesumme eines amerikanischen Fast-Food-Restaurants wurde mir aus der Familie eine sechsstellig Zahl (damals DM) genannt, dazu der Hinweis, das sei aber auch „eine Lizenz zum Gelddrucken“…
Wer eine Tankstelle pachten möchte, auch da sind fünfstellige Ablösesummen die Regel.
Ergänzend möchte ich hinzufügen, daß eine Kaution zusätzlich schon bezahlt wird.