Francis Hodgson Burnett: Der kleine Lord

Guten Morgen liebes Forum,

passend zur Weihnachtszeit wollte ich das o.g. Buch lesen. Wie ich inzwischen herausgefunden habe wurde es inzwischen über 30 mal ins deutsche übersetzt. Leider wurden fast alle Fassungen stark gekürzt.

Kann mir einer von Euch eine ungekürzte Übesetzung empfehlen?

Danke für Eure Antworten!

Euer
Ebenezer

Auch Guten Morgen,

passend zur Weihnachtszeit wollte ich das o.g. Buch lesen. Wie
ich inzwischen herausgefunden habe wurde es inzwischen über 30
mal ins deutsche übersetzt. Leider wurden fast alle Fassungen
stark gekürzt.

Kann mir einer von Euch eine ungekürzte Übesetzung empfehlen?

erstens kann man beim Blick in die bibliographischen Angaben feststellen, ob ein Buch gekürzt oder ungekürzt ins Deutsche übersetzt wurde.
Das steht da nämlich dabei.

das Schema ist wie folgt:

Verfasser Nachname, Verfasser Vorname: Hauptsachtitel des Buchs : eventuell Zusatz zum Titel. - Auflage / Fassung = hier muss zwingend hin ungekürzt oder gekürzt, Neuausgabe, was immer [nur bei einer 1. Auflage steht da nichts]. - Ort, Jahr. - Seitenzahl, Angabe von Illustrationen.

Der Übersetzer muss nicht zwingend auf der Haupttitelseite zu lesen sein. Sehr oft musst Du umblättern. Der Übersetzer steht dann bei "gedruckt auf säurefreiem Papier, Druckerei XY, Schriftart [z.b. Garamond] ISBN, Ort und Verlag, Jahr

so.

für einen Überblick sämtlicher deutschen Ausgaben des „Kleinen Lords“ seit Beginn der Übersetzung ins Deutsche benutzt Du wie immer KVK
http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html

„alle deutschen Kataloge“ anklicken

btw ist ein gutes Indiz neben den oben von mir aufgeführten Hinweisen in der Titelaufnahme zu den einzelnen Ausgaben, dass Übersetzungen ins Deutsche immer etwa 1/3 mehr Text ergeben. Einfach, weil Englisch eine (im Groben) viel kompaktere Sprache ist.
Nur kann man sich darauf nicht vollständig verlassen. Verlage sind erfinderisch, was Satzspiegel und Schriftgröße eines Buchs angeht.

Um sicher zu gehen kannst Du Dich an dieser Ausgabe orientieren:
http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk/view-title/inde…

der Text ist zweisprachig und der Verlag kein „Kinderbuchanbieter“.

Nur ob das Buch noch zu kaufen ist, das musst Du bitte selbst herausfinden

viele grüße
Geli

erstens kann man beim Blick in die bibliographischen Angaben
feststellen, ob ein Buch gekürzt oder ungekürzt ins Deutsche
übersetzt wurde.
Das steht da nämlich dabei.

das Schema ist wie folgt:

Verfasser Nachname, Verfasser Vorname: Hauptsachtitel des
Buchs : eventuell Zusatz zum Titel. - Auflage / Fassung = hier
muss zwingend hin ungekürzt oder gekürzt, Neuausgabe, was
immer [nur bei einer 1. Auflage steht da nichts]. - Ort, Jahr.

  • Seitenzahl, Angabe von Illustrationen.

*räusper* Hast Du da den einschlägigen RAK-WB-Paragraphen? Das muß nur rein, wenn es in der vorliegenden Ausgabe erwähnt ist, und das ist es nicht immer… Man kann es schließen, wenn da etwas steht wie „Übersetzt und bearbeitet von…“, aber wenn nur ein Übersetzer genannt ist muß man raten oder eine Vermutung anhand des Umfangs machen (Moby-Dick auf 200 Seiten ist garantiert gekürzt).

Verfasser Nachname, Verfasser Vorname: Hauptsachtitel des
Buchs : eventuell Zusatz zum Titel. - Auflage / Fassung = hier
muss zwingend hin ungekürzt oder gekürzt, Neuausgabe, was
immer [nur bei einer 1. Auflage steht da nichts]. - Ort, Jahr.

  • Seitenzahl, Angabe von Illustrationen.

*räusper* Hast Du da den einschlägigen RAK-WB-Paragraphen? Das
muß nur rein, wenn es in der vorliegenden Ausgabe erwähnt ist,
und das ist es nicht immer…

mea culpa: das war eher unglücklich von mir formuliert.
Ist klar, zwingend wird gekürzt, verändert etc. nur aufgenommen, wenn es der Verlag tatsächlich formuliert hat. Hat er nicht, woher soll es der Ersteller der Titelaufnahme nehmen. Womit wir wieder beim leidigen Thema sind, dass der Leser von manchen Verlag allein gelassen wird. Will hier gar nicht behaupten, bewusst getäuscht.

vorweihnachtliche Grüße
Geli

mea culpa: das war eher unglücklich von mir formuliert.
Ist klar, zwingend wird gekürzt, verändert etc. nur
aufgenommen, wenn es der Verlag tatsächlich formuliert hat.
Hat er nicht, woher soll es der Ersteller der Titelaufnahme
nehmen. Womit wir wieder beim leidigen Thema sind, dass der
Leser von manchen Verlag allein gelassen wird. Will hier gar
nicht behaupten, bewusst getäuscht.

vorweihnachtliche Grüße
Geli

Stimmt Frau Kollegin, Ausgabebezeichnung vorlagegemäß. Mehr kann der Katalogisierer nicht tun als das abschreiben, was da steht. Leider kommt es aber durchaus vor, daß das Buch, das man in der Hand hat, mit dem Original nur herzlich wenig zu tun hat, und dies aus dem Werk nicht hervorgeht. Denk nur mal an „Gullivers Reisen“: Kinderbuchausgaben begnügen sich mit den Teilen in Liliput und Brobdignag, daß das Buch noch diverse weitere Teile enthält stellt man bei einem Blick ins Original dann mit schwereem Erstaunen fest. Auch bei Werken für Erwachsene gibt es das durchaus, meinetwegen bei Edgar Wallace (hierzulande machte man aus seinen deutschen Kriminellen grundsätzlich Schweden…) und Karl May.

Hallo Geli,

danke für Deine Antwort nur leider bringt mich auch dieses Verzeichnis kein Stück weiter: Zwar finde ich 115 Suchergebnisse zum kleinen Lord, nur leider zumeidt ohne Angabe des Umfanges. In einem Fall war erwähnt, dass die Fassung leicht gekürzt worden ist.

Ansonsten keine Angaben. Das ist nicht wirklich hilfreich.

Schöne Festtage!

Ebenezer

Hallo Ebenezer,

Kann mir einer von Euch eine ungekürzte Übesetzung empfehlen?

die Erstübersetzung von Emmy Becher (1888, also schon zwei Jahre nach der Originalausgabe erschienen) ist nicht nur vollständig, sondern auch von der Autorin autorisiert.

Sie steht kostenfrei im Projekt Gutenberg (http://gutenberg.spiegel.de/buch/2673/1) zum Lesen zur Verfügung und als Hörbuch auf Librivox (http://librivox.org/der-kleine-lord-by-frances-hodgs…). Als gedrucktes Taschenbuch bei Tredition (ISBN 3842404050 Buch anschauen). Antiquarisch natürlich noch in x Versionen im Umlauf …

Ich finde die Story übrigens unsäglich kitschig - aber noch mehr gehen mir diese elenden „gekürzt und für die Jugend bearbeitet“ - Ausgaben gegen den Strich. Sie führen nicht die Jugend an gute Literatur heran (womit diese rein kommerziell motivierte Literaturverhunzung gerne gerechtfertigt wird) sondern nehmen den jungen Leser nicht ernst.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo Tychiades,

die Erstübersetzung von Emmy Becher (1888, also schon zwei
Jahre nach der Originalausgabe erschienen) ist nicht nur
vollständig, sondern auch von der Autorin autorisiert.

Sie steht kostenfrei im Projekt Gutenberg
(http://gutenberg.spiegel.de/buch/2673/1) zum Lesen zur
Verfügung und als Hörbuch auf Librivox
(http://librivox.org/der-kleine-lord-by-frances-hodgs…).
Als gedrucktes Taschenbuch bei Tredition (ISBN 3842404050 Buch anschauen).
Antiquarisch natürlich noch in x Versionen im Umlauf …

danke für Deine Hilfe. Sie war die erste wirklich hilfreiche Antwort.

Ich finde die Story übrigens unsäglich kitschig -

Das mag sein. Aber zu Weihnachten werde ich gerne sentimental.

aber noch mehr gehen mir diese elenden „gekürzt und für die Jugend
bearbeitet“ - Ausgaben gegen den Strich. Sie führen nicht die
Jugend an gute Literatur heran (womit diese rein kommerziell
motivierte Literaturverhunzung gerne gerechtfertigt wird)
sondern nehmen den jungen Leser nicht ernst.

Zustimmung.

Eine schöne Weihnachtszeit.

Dein
Ebenezer

Hallo Armin,

Denk nur mal
an „Gullivers Reisen“: Kinderbuchausgaben begnügen sich mit
den Teilen in Liliput und Brobdignag, daß das Buch noch
diverse weitere Teile enthält stellt man bei einem Blick ins
Original dann mit schwereem Erstaunen fest. Auch bei Werken
für Erwachsene gibt es das durchaus

bzgl. dem " auch bei Werken für Erwachsene" lege ich doch Wert auf die Klarstellung, dass Swifts ‚Gulliver’s Travels‘ ein Werk für Erwachsene ist - ein Klassiker der Literaturgattung Satire. Leider geriet das wegen dieser unsäglichen Kinderbuch-Verhunzungen (die beiden ausgewählten Kapitel werden dann ja auch noch massiv gekürzt) selbst im englischen Sprachraum weitgehend in Vergessenheit.

meinetwegen bei Edgar
Wallace (hierzulande machte man aus seinen deutschen
Kriminellen grundsätzlich Schweden…) und Karl May.

Bei Kolportageliteratur finde ich das ja noch erträglich. Das absolut scheußlichste jedoch, was mir je untergekommen ist, war eine Verwurstung von Cervantes’ ‚Don Quichotte‘, die mir ein wohlmeinender Verwandter geschenkt hatte. Ich nehme es ihm bis heute übel - nicht nur wegen der damit implizit gezeigten Geringschätzung meines Geschmacks und meiner Auffassungsgabe, sondern auch weil er damit dafür gesorgt hat, dass es erst etlicher Jahre Abstand und des Lobes eines Heinrich Heine bedurfte, dass ich den Roman las und damit ein großartiges Werk entdeckte, das mit dem mir erinnerlichen ‚Kinderbuch‘ nur eine sehr entfernte Ähnlichkeit hatte. Da bedauert man wirklich, dass Kulturschande nicht strafbar ist und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften sich solcher Machwerke nicht annimmt …

Ich hoffe, die MOD gestattet mir diese offtopic-Anmerkung unter dem Gesichtspunkt, dass mit dem kommenden Fest wieder einmal gehäuft die ‚Beschenkung‘ unschuldiger Kinder mit solchem Schund droht.

Freundliche Grüße,
Ralf

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bzgl. dem " auch bei Werken für Erwachsene" lege ich doch Wert
auf die Klarstellung, dass Swifts ‚Gulliver’s Travels‘ ein
Werk für Erwachsene ist - ein Klassiker der Literaturgattung
Satire. Leider geriet das wegen dieser unsäglichen
Kinderbuch-Verhunzungen (die beiden ausgewählten Kapitel
werden dann ja auch noch massiv gekürzt) selbst im englischen
Sprachraum weitgehend in Vergessenheit.

Gemeint war natürlich „Werke, die auch in der bearbeiteten Fassung auf erwachsenes Publikum abzielen“

meinetwegen bei Edgar
Wallace (hierzulande machte man aus seinen deutschen
Kriminellen grundsätzlich Schweden…) und Karl May.

Bei Kolportageliteratur finde ich das ja noch erträglich. Das
absolut scheußlichste jedoch, was mir je untergekommen ist,
war eine Verwurstung von Cervantes’ ‚Don Quichotte‘, die mir
ein wohlmeinender Verwandter geschenkt hatte. Ich nehme es ihm
bis heute übel - nicht nur wegen der damit implizit gezeigten
Geringschätzung meines Geschmacks und meiner Auffassungsgabe,
sondern auch weil er damit dafür gesorgt hat, dass es erst
etlicher Jahre Abstand und des Lobes eines Heinrich Heine
bedurfte, dass ich den Roman las und damit ein großartiges
Werk entdeckte, das mit dem mir erinnerlichen ‚Kinderbuch‘ nur
eine sehr entfernte Ähnlichkeit hatte. Da bedauert man
wirklich, dass Kulturschande nicht strafbar ist und die
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften sich solcher
Machwerke nicht annimmt …

Ich hoffe, es ging nicht um die Fassung Erich Kästners? Aber dem „ingenioso hidalgo“ ging es oft genug schlecht, bereits in der ersten deutschen Übersetzung wurde aus ihm ein „Juncker Harnisch auß Fleckenlandt, erzählet von Pahsch Basteln von der Sohle“. Und mit Avellanedas zweitem Teil hatte sich ja Cervantes noch selbst herumzuschlagen.