Hallo,
Frankfurt muss 2019 einen Plan fuer Luftreinhaltung haben und dabei … „Auch Benziner der Klassen Euro 1 und 2 sind betroffen“ (hessenschau)
Was soll das. Haben wir hier ein Beispiel von
Fake-News der Medien, oder sehen wir die
Unfaehigkeit des Gerichtes?
Seit Jahren duerfen in Frankfurt / Main nur Fahrzeuge Euro4 und besser in die grosse Umweltzone innerhalb der Autobahnen. http://www.plakette24.de/images/frankfurt.jpg Wieso bezahlen wir fuer die Info, von den Benzinern die sowieso dort nicht fahren duerfen, duerfen in Zukunft einige erst wegen eines weiteren Gerichtsbeschlusses nicht darin fahren? Nicht ist nicht bleibt nicht, kostet jedoch des Steuerzahlers Geld.
Mal ganz unabhaengig, dass Flugzeuge sehr wohl ueber der Stadt Schadstoffe ausstossen duerfen, dafuer hat man extra die letzte Startbahn dazu-gebaut, anderes Thema.
Gruss Helmut
die Umweltzone und das Stadtgebiet sind ja nicht deckungsgleich.
Ohne das vollständige Urteil jetzt zu kennen, gehe ich mal davon aus, dass es für das Stadtgebiet gilt und somit auch Gegenden einschliesst, die bisher von der Umweltzone nicht abgedeckt waren.
Noch nicht, sie fangen angeblich jetzt erst an zu denken. Weil sie zum Muessen gerichtlich gezwungen werden.
Auch die Zone ist raeumlich nicht festgelegt, kann nach meiner Empfindung nur ein kleiner Teil der grossen Umweltzone werden.
Das Fahrverbot kann doch nur 2 Strassen betreffen? Jedenfalls gar noch groesser als die Umweltzone kann nicht sein.
Mir gehts auch nicht um Fahrverbot und Ort,
sondern
um einen Gerichtsbeschluss auf Steuerzahlerkosten, wonach man demnaechst nicht falsch herum auf Autobahnen fahren darf, was seit Jahren sowieso selbstverstaendlich ist. In Frankfurts Umweltzone duerfen keine Euro1 und keine Euro2 Benziner fahren, seit Jahren, wieso darf das Gericht nochmal Steuergeld fuer die Selbstverstaendlichkeit verbrauchen, oder die Medien Geld verfeuern um darueber zu berichten, wenns das Gericht vielleicht intelligenterweise gar nicht gesagt haben sollte.
Gruss Helmut
Hallo,
dann erklaer ich es eben nochmal.
Benziner Euro 2 und Benziner Euro 1 duerfen seit Jahren in der Frankfurter Umweltzone nicht fahren. Dafuer wurde die Umweltzone eingerichtet und kurz danach verschaerft, dass nur noch Fahrzeuge mit gruener Plakette in der Stadt rumfahren.
Wofuer muss jetzt auf Steuerzahlerkosten ein Gericht feststellen, dass verbotene Euro1-Benziner und verbotene Euro2-Benziner neuerdings immer noch nicht in die Fahrverbotsbereiche einfahren duerfen, die schon seit Jahren gesperrt sind.
Gruss Helmut
Man müsste erstmal das Urteil einsehen (ist es schon veröffentlicht)?
Dann kann man entscheiden, ob 1 oder 2.
Leider zeichnen sich seit geraumer Zeit die Medien nicht mehr durch gründliche Recherche und inhaltsrichtige Wiedergabe von Fakten aus… (und damit meine ich nicht „Fake-News“ im Sinne von bewusst falsch dargestellten Dingen, sondern aus Unkenntnis und fehlender Gründlichkeit fahrlässiges fehlerhaftes Umformulieren und Weglassen).
Hallo Helmut,
so recht verstehe ich Deine Aufregung nicht. Vermutlich übersiehst Du schlicht, dass der Luftreinhalteplan der Stadt Frankfurt fortgeschrieben wird (2005 aufgestellt, 1. Fortschreibung 2011). Das Verwaltungsgericht hat nun festgelegt, dass die ab Februar 2019 gültige Fortschreibung
Fahrverbote für Diesel Euro 4 und ab September auch für Euro 5 enthalten muss (das ist neu) sowie
weiter Fahrverbote für Benziner Euro 1 und Euro 2.
D.h. das Gericht hat für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Frankfurt zum einen die Einführung neuer Fahrverbote (für Diesel) und zum anderen die Beibehaltung alter (für Benziner) zur Auflage gemacht.
Genau,
heute wieder Hessenschau Frankfurter Fahrverbot … " duerfen dann in Zukunft auch keine Benziner Euro 1 und Euro 2 in die Stadt". Hallo - die duerfen seit Jahren schon nicht hinein in die Umweltzone, immer noch nicht recherchiert.