Hallo zusammen,
ich habe bei der Frankonia AG (Würzburg) Geld angelegt. Nach der bekannten Schieflage konnte ich meinem Anwalt einen Vergleich mit einer Quote von 70% erwirken. Die restlichen 30% wollten wir uns jetzt vom „Vermögensberater“ wiederholen. Dieser hat mir aufgrund seiner begrenzten finanziellen Situation ein Schreiben mit Verzicht auf Einrede der Verjährung gesandt.
Meine Frage: Wie lange kann ich mich im Ernstfall darauf berufen und was bedeutet dieses eigentlich juristisch?
Mir ist unklar, warum du eine Rechtsfrage nicht im Brett Allgemeine Rechtsfragen stellst, aber na ja …
Wenn ein Anspruch verjährt ist, heißt das nicht etwa, dass er damit erloschen, sondern nur dass er nicht mehr durchsetzbar ist. Wenn es also zur Klage kommt, kann der Beklagte sagen: „Ich berufe mich auf [die Einrede der] Verjährung.“ Dann wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte muss es aber nicht, er kann also darauf verzichten, die Einrede zu erheben.
Levay