Frankreich Privatinsolvenz

Hallo,
angenommen man durchläuft ein Privatinsolvenzverfahren in Frankreich und man hat aber keine Schulden in Deutschland, sondern diese Privatinsolvenz wurde aus prozessrechtlichen Gründen so in Frankreich durchgeführt obwohl man dort nie einen Wohnsitz hatte. Ob die Restschuldbefreiung (RSB) erteilt wird, ist noch nicht abzusehen. Da man dort nie gewohnt hat, ist davon auszugehen, dass die RSB nicht erteilt wird. Im Moment befindet man sich im Vergleichsverfahren und man erwägt eine Quote von bis zu 50& der Schuld als Zahlung anzubieten womit die Insolvenz vom Tisch wäre. Es ist fraglich, ob darauf eingegangen würde. Andererseits wenn dann die RSB nicht erteilt wird, muss man wahrscheinlich mit Vollstreckungsmassnahmen in Deutschland sicher rechnen, oder?

Da man in Deutschland keine Schulden hat, will man auch dass in Deutschland niemand von einer Frankreich-Involvenz erfährt und diese auch keine negative Auswirkungen auf die Solvenz hat.

Ist es somit egal ob man in Frankreich insolvent ist für ein Leben und Arbeiten in Deutschland? In Deutschland hat man eine reine Weste und will diese auch behalten. Nur weil man in Frankriech vor vielen Jahren mal eine SARL hatte und nun eine Behörde noch Geld (unseres Erachtens zu Unrecht) haben möchte?

Viele Grüsse
E-Bilanz

Servus,

keine Sorge - Creditreform und Bürgel wissen bereits von dem Vorgang in Frankreich. Aus der Nummer kommt man nicht einfach durch Grenzübertritt raus.

Ob die französischen Gläubiger in D vollstrecken, kommt darauf an, wer sie sind. Die Verfahren sind so unterschiedlich, dass viele Franzosen überhaupt keine Idee haben, wie sie das angehen können, und sich wundern, dass ein Mahnbescheid halt ein Mahnbescheid ist und weiter nichts und dass nicht automatisch ein Huissier losmarschiert, wenn man einen Mahnbescheid erwirkt und der Schuldner nicht fristgerecht widersprochen hat.

Schöne Grüße

MM

à propos: Eine Restschuldbefreiung sieht das französische Verfahren der faillite personnelle nicht vor. Geht es um eine „suspension de l’exigibilité des créances“? Die ist nie endgültig, sondern wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum ausgesprochen. Oder vielleicht um eine „procédure de redressement personnel“? Die erstreckt sich nie nur auf einen Teil der Schulden oder auf ein bestimmtes Land - ist also bei verschwiegenem Vermögen in Deutschland von vornherein nulle et non avenue.

Schöne Grüße

MM