Hallo,
angenommen man durchläuft ein Privatinsolvenzverfahren in Frankreich und man hat aber keine Schulden in Deutschland, sondern diese Privatinsolvenz wurde aus prozessrechtlichen Gründen so in Frankreich durchgeführt obwohl man dort nie einen Wohnsitz hatte. Ob die Restschuldbefreiung (RSB) erteilt wird, ist noch nicht abzusehen. Da man dort nie gewohnt hat, ist davon auszugehen, dass die RSB nicht erteilt wird. Im Moment befindet man sich im Vergleichsverfahren und man erwägt eine Quote von bis zu 50& der Schuld als Zahlung anzubieten womit die Insolvenz vom Tisch wäre. Es ist fraglich, ob darauf eingegangen würde. Andererseits wenn dann die RSB nicht erteilt wird, muss man wahrscheinlich mit Vollstreckungsmassnahmen in Deutschland sicher rechnen, oder?
Da man in Deutschland keine Schulden hat, will man auch dass in Deutschland niemand von einer Frankreich-Involvenz erfährt und diese auch keine negative Auswirkungen auf die Solvenz hat.
Ist es somit egal ob man in Frankreich insolvent ist für ein Leben und Arbeiten in Deutschland? In Deutschland hat man eine reine Weste und will diese auch behalten. Nur weil man in Frankriech vor vielen Jahren mal eine SARL hatte und nun eine Behörde noch Geld (unseres Erachtens zu Unrecht) haben möchte?
Viele Grüsse
E-Bilanz