Französiches Mahnschreiben

Ein Hallo an alle Frankophilen,

mein Kollege glaubt offenbar, dass ich alles kann - zumindest aber glaubt er, ich könnte an einen Schuldner in Luxemburg ein französisches Mahnschreiben verfassen.

Ich muss nicht näher ausführen, dass ich das NICHT kann…

Kann mir denn jemand von Euch helfen? Mein deutsches Schreiben schaut so aus:

Sehr geehrte Damen und Herren

in obiger Angelegenheit vertritt unsere Kanzlei …

Unsere Mandantschaft macht folgende Forderungen gegen Sie geltend:

  • Rechnung Nr. … EUR
  • Verzugszinsen EUR
  • Mahnkosten EUR
  • Gesamtforderung EUR

Trotz wiederholter Mahnung sind Sie dem Zahlungsverlangen unserer Mandantschaft nicht nachgekommen. Wir haben Sie daher aufzufordern, unverzüglich den oben genannten Betrag auf unser Fremdgeldkonto bei der … (Bank, Inhaber, BLZ, Kontonummer)bzw. auf das Konto unserer Mandantschaft zu überweisen. Als letzten Termin hierfür haben wir uns den

vorgemerkt.

Da Sie sich mit der Bezahlung in Verzug befinden, haben Sie auch im Rahmen des Verzugsschadens die Kosten unserer Inanspruchnahme laut anliegender Kostenberechnung zu tragen. Den entsprechenden Zahlungseingang erwarten wir ebenfalls binnen oben genannter Frist auf das Konto, welches in der Kostenberechnung genannt ist.

Nach fruchtlosem Verstreichen oben genannter Frist werden wir unserer Mandantschaft raten, ohne weitere Ankündigung zur Durchsetzung der Forderung gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, was nur mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre, für die Sie letztlich aufzukommen haben. Es liegt deshalb in Ihrem Interesse, dieser letzten Zahlungsaufforderung nachzukommen.

Mit freundlichen Grüßen

P.S. Falls Sie den geforderten Betrag nicht auf einmal bezahlen können, setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Ich weiss, das Ganze ist lang, aber vielleicht erbarmt sich jemand meiner…

Chrissie

Hallo,

ich betrachte mich zwar als frankophil, aber mir fehlen die juristischen Vokabeln, um den Brief übersetzen zu können. Ich will nur eine Gegenfrage stellen. Deutsch ist ebenfalls Amtssprache in Luxemburg, wieso schickst du den Brief nicht auf Deutsch?

Gruß

Marco

Hallo Kaichr5,

Luxemburg - aber hallo, da bist Du doch fein raus: Luxemburg hat nämlich 3 gleichberechtigte Landessprachen: Französisch - Letzebueisch (=Luxemburgisch) und DEUTSCH!

Schreib Dein Mahnschreiben auf Deutsch! Du tust Dir damit den allergrößten Gefallen, und gültig ist es auch, da - wie gesagt - Deutsch dort eine der gleichberechtigten Landessprachen ist.

Einen schönen Abend und viel Erfolg,

Alexander

Hi Chrissie

ich kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen.
Mit einer luxemburgischen Freundin am Hals kann ich nur bestätigen, dass es in Luxembourg 3 offizielle Amtssprechen gibt:
Luxemburgisch, Deutsch und Französisch.
Obwohl Französisch als ‚offizielle‘ Amtsprache in Luxembourg gilt, kann keiner dir verwehren, Deutsch zu benutzen, es ist von Rechts wegen als offizielle Sprache anerkannt.

Gruss
ExNicki

Hallo zusammen,

auf unser deutsches (und englisches) Mahnschreiben kam nur weder eine Antwort noch Geld - der Mandant meint auch, man könne mir denen auf deutsch nicht korrespondieren. Also hoffen wir, mit einem französischen mehr zu erreichen - auch weil ich mir dann den Kopf nicht über den Gerichtsstand und die Zustellung ins Ausland zerbrechen muss.

Chrissie

ot
Hi,

ich würde ja empfehlen, mit einem luxemburgischen Anwalt zusammenzuarbeiten. Der sollte wissen, in welcher Sprache und und mit welchen Formulierungen den Säumigen beizukommen ist.

Viel Erfolg

Marco

Hi Chrissie

auf unser deutsches (und englisches) Mahnschreiben kam nur
weder eine Antwort noch Geld - der Mandant meint auch, man
könne mir denen auf deutsch nicht korrespondieren. Also hoffen
wir, mit einem französischen mehr zu erreichen - auch weil ich
mir dann den Kopf nicht über den Gerichtsstand und die
Zustellung ins Ausland zerbrechen muss.

mein französisch ist ganz passabel, glaube ich. Trotzdem würde ich kein Juristendeutsch in Juristenfranzösisch übersetzen wollen, das wäre mir zu heikel. Anderen hier wird es ähnlich ergehen. Ich fürchte, du musst dich an professionelle Hilfe wenden in diesem Fall.

Gruss
ExNicki

Hi,

na gut, seufz - ich habe die Zuständigkeit geprüft und das Mahnverfahren kann in Deutschland laufen. Das können wir dann selbst machen.

Ich hatte nur gehofft, den Schuldner durch ein schönes französisches Mahnschreiben so sehr beeindrucken zu können, dass er einfach bezahlt :wink:

Chrissie

Hallo Chrissie,

eine Etage tiefer hat ExNicki dir schon gesagt, dass ihm eine Übersetzung von Juristendeutsch in Juristenfranzösisch zu heikel wäre, und der spricht sicher besser Französisch als ich. Mein Konversationsfranzösisch ist wohl auch noch ganz passabel, aber ich verstehe schon kaum Juristendeutsch, und Juristenfranzösisch kann ich gar nicht.
Versuch es doch mal bei Leo; da treibe ich mich öfters rum und weiß, dass dort ab und zu auch Fachleute für Juristerei auftauchen:
http://dict.leo.org/forum/previewUnsolvedquery.php?i…
Wähle eine passende Überschrift, das kommt immer gut an, z.B. „juristischer Text“.
Andererseits befürchte ich, dass der Schuldner nach seine bisherigen Nicht-Reagieren auch ein französisches Schreiben ignorieren wird. [Und mit einem Link für ein Lëtzebuergesch-Forum kann ich leider nicht dienen :wink:)]

Viel Erfolg
Pit