Hallo
Es geht darum, dass eine Behörde sich endlich zu einem Fristverlängerungsgesuch äussern soll. Tut sie das nicht, wird der Briefeschreiber ein Rechtsmittel ergreifen müssen, obwohl er dies vom Inhalt der Entscheidung her gar nicht möchte, nur um von der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels profitieren zu können und so faktisch auch zu seiner Fristverlängerung zu kommen (und später wird er dann das ungewollte Rechtsmittel wieder zurückzuziehen).
Dies wird der Behörde mitgeteilt, und sie soll mithelfen, einen solchen „unnötigen administrativen Leerlauf“ zu verhindern. Ich brauche nicht unbedingt eine wörtliche Übersetzung, sondern halt einfach etwas, was dies sinngemäss ausdrückt.
Besten Dank schon im Voraus
D.