Liebe Wissende,
wenn jemand sich als „animatrice d’Aumônerie“ bezeichnet,
ist das eine berufliche Tätigkeit mit einer entsprechenden
Qualifikation oder handelt es sich um ein ehrenamtliches
Engagement?
Danke und viele Grüße
Iris
Liebe Wissende,
wenn jemand sich als „animatrice d’Aumônerie“ bezeichnet,
ist das eine berufliche Tätigkeit mit einer entsprechenden
Qualifikation oder handelt es sich um ein ehrenamtliches
Engagement?
Danke und viele Grüße
Iris
Hallo Iris,
in jedem Fall ist für einen französischen Animateur eine formale Qualifikation notwendig (brevêt d’aptitude, BAFA). Ohne diese dürfen keine Minderjährigen betreut werden. Voraussetzung für das Brevêt ist eine Ausbildung in Teilzeit, die aus einem vorbereitenden theoretischen, einem praktischen und einem vertiefenden theoretischen Teil besteht. Es geht also um eine geschützte Bezeichnung für eine qualifizierte Tätigkeit, aber nicht um eine eigentliche Berufsausbildung. Den Aumôneries als Einrichtungen der katholischen Kirche wird in solchen Formalia durch die laizistische Republik ziemlich genau auf die Finger geschaut werden, zumal sie an den Lycées nicht von jedermann gerne gesehen sind.
Animateure arbeiten selten als bezahlte, reguläre Angestellte, häufiger ehrenamtlich gegen einen je nach Einsatz mehr oder weniger komfortablen Aufwandsersatz - die Betreuung von Jugendlichen in Ferienlagern ist ein beliebter und relativ einträglicher Studentenjob.
Schöne Grüße
MM