Französische Bank überweist Geld nicht zurück

Hallo,

mir steht Geld von einer französischen Bank zu, aber ich komme nicht weiter:

Der online-Händler mit Sitz in Frankreich, bei dem ich etwas gekauft habe, hat die Bank gewechselt, ohne mir das mitzuteilen (bin Bestandskunde). Also habe ich auf seine alte Bank überwiesen, während das Konto dort schon aufgelöst war. Und er hat diese eigentlich bezahlte Sendung gar nicht geliefert (vorher hat immer alles geklappt, es geht um Wein).

Jegliche Korrespondenz fruchtete nicht:
Schreiben an die Postbank, die die Überweisung getätigt hat. Info der Poba: die französische Bank meldet sich nicht und reagiert nicht auf die Rückforderung. (da der Fehler nicht bei der Poba liegt, überweisen die das Geld auch nicht zurück).
Telefonat mit dem Onlineshop: ‚ok, ich gebe es weiter, wir kümmern uns drum‘.
Email mit dem Shop: gingen gar nicht auf die Problematik ein, teilten lapidar nur die neue Bankverbindung mit.

Ich habe drei Anwält gefragt, ob sie den Fall übernehmen würden. Alle drei haben abgelehnt. Streitwert: 800 Euro.

Jetzt möchte ich einen zuständigen Direktor der französischen Bank anschreiben und ihnen eine Frist setzen und evtl. mit Anwalt drohen.
Hier sind die Direktoren zu finden, wer ist Banker und kann mir sagen, wen in welchem Kompetenzfeld ich anschreiben muß?:
https://www.hsbc.fr/1/2/hsbc-france/about-hsbc/hsbc-…

Hat vielleicht jemand noch eien Idee, was ich außerdem noch tun könnte?

Danke und Gruß
Marlene

Bänker waren schon immer Schlitzohren
Hi,
ich gebe Dir hier keinen rechtlichen Rat. Hast Du die Einleitung nicht gelesen? Aber mit Ja bestätigt?

Also, um einen Ansprechpartner zu finden, mach Dir keine Sorgen. Schreibe einfach an die Bank, meinetwegen an den Chef des Ganzen, Peter Boyles (CEO Chief Executive Officer).
Seine Sekretärin wird dann bankintern schon für die richtige Weiterleitung sorgen. Wenn Du richtig nett und höflich bleibst, die sachdienlichen Daten nennst, darfst Du auch auf eine Antwort hoffen,

bis denne
R

MOD: brauche keine Löschbestätigung.

Hi,
ich gebe Dir hier keinen rechtlichen Rat. Hast Du die
Einleitung nicht gelesen? Aber mit Ja bestätigt?

wo habe ich denn deiner Meinung nach um einen rechtlichen Rat nachgefragt???

Allgemeinplätze als Ratschlag oder die Aufgabenbeschreibung einer Sekretärin helfen mir auch nicht unbedingt weiter. Vielleicht gibt es ja noch jemand, der auf eine konkrete Frage eine konkrete Antwort hat.

Die Antwort hast Du bekommen.

Du hst sie nur nicht verstanden.

Ebensowenig wie den Vorschalttext.

Thats it. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Wie hat neulich ein User in einer gleichwertigen Situation so schön formuliert: „Nur nich rotzig werden jetzt.“
Rumburak

Hallo Marlene, eigentlich ist es vollkommen witzlos, dir hier zu antworten.
Dieser Artikel wird eh gelöscht.

Aber trotzdem:
Meiner Meinung nach ist das eine richtige Antwort.

Wenn jemand an die Stadtverwaltung schreibt, geht das auch nicht an Sachbearbeiter XY, sondern an den Bürgermeister bzw. Stadtverwaltung. Damit ist keine Person, sondern eine Funktion gemeint. Genauso verhält es sich mit Firmen. Dort wird das genauso gehandhabt. Was machst Du sonst, wenn Du wie hier an den Herrn Sachbearbeiter schreibst (den in diesem Forum vermutlich keiner kennt) und der Herr hat dann schon gekündigt? Ist Rentner? Tödlich verunglückt?

Deinem Posting nach zu urteilen, hast du noch nicht an die französische Bank geschrieben. Alle anderen haben mir deiner Überweisung auch nichts am Hut.
Also schreibst du an die Bank, mit Firmenadresse. Die haben in Frankreich wie in Deutschland eine Poststelle, die eingehende Briefe den richtigen Abteilungen zuordnet.

Hilfreich könnte es sein, wenn dein Brief auf höfliche Art in französischer Sprache abgefasst ist. Beschleunigend wird es auf jeden Fall wirken.

Ich habe drei Anwält gefragt, ob sie den Fall übernehmen würden.
Alle drei haben abgelehnt. Streitwert: 800 Euro.

Kein Wunder.

Jetzt möchte ich einen zuständigen Direktor der französischen Bank
anschreiben und ihnen eine Frist setzen
Hier sind die Direktoren zu finden, wer ist Banker und kann mir sagen,
wen in welchem Kompetenzfeld ich anschreiben muß?

Da reicht eben die Firmenadresse vollkommen. Was, wenn der persönlich angesprochene nicht mehr zuständig ist? Persönliche Mail geht dann in Ablage P?

und evtl. mit Anwalt drohen.

Das ist genau der richtige Weg, da du ja noch nicht einmal Kontakt aufgenommen hast. Ist jedenfalls aus deinem Posting nicht ersichtlich.
Da werden die direkt auf Durchgang schalten.

Den Fehler hast du gemacht und kein anderer.

Das vergaß ich eben: wir befinden uns hier im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“. Da erwartet keiner eine Auskunft bezüglich Backrezept oder verfahrensweise Banküberweisung. Sondern immer nur die rechtlichen Aspekte daraus (Gast erleidet tödliche Vergiftung, Geld wurde falsch überwiesen)

Einen persönliche Rechtsrat kann und darf ich dir hier nicht geben, aber Hilfe zur Lebenshilfe ist nicht strafbar.