Französischer Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

eine französische Firma will mich hier beschäftigen.
Das heißt, sie wollen mir auch einen französischen Arbeitsvertrag aushändigen. (Sie haben keine Niederlassung in D)
Bin da etwas misstrauisch…
Branche: IT

Ist so etwas üblich (Vertragsfalle)?
Wo liegen die Nachteile?
Sind die Gehälter im Schnitt höher anzusetzen (Stichwort Eigenabsicherung)?
Werden Sozialabgaben ins französische System abgeführt?
Werden keine Rentenbeiträge hier an die DRV abgeführt?

Danke euch

Servus,

meinen französischen Mandanten war es oft genug nur mit Mühe oder gar nicht beizubringen, daß nicht überall in der Welt, wo ein französischer PDG seinen Absatz hinsetzt, automatisch eine kleine Trikolore sprießt.

Das ging so weit, daß der Gérant einer nicht eben unwichtigen deutschen Tochter eines nicht eben unwichtigen französischen Konzerns lieber bei jeder Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung richtig großes Geld zahlte, als daß er sich darum gekümmert hätte, wie er die Bezüge seiner Mitarbeiter nach deutschem Recht regeln und administrieren könnte.

Bref: Ein „französischer Arbeitsvertrag“ in Deutschland ist voller Fußangeln. Er regelt vieles nicht, was in D sinnvoll individuell geregelt werden müßte, aber in F von geltendem Gesetz ohnehin geregelt ist. Er enthält Bestimmungen, die nach deutschem Recht nicht erfüllbar sind, und er setzt umgekehrt allerhand Wohltaten stillschweigend voraus, die dem französischen Arbeitnehmer in Frankreich kraft Gesetzes zustehen, aber dem deutschen Arbeitnehmer eben nicht.

Auch wenns dem Directeur des Ressources Humaines wehe tun sollte: Er kann nicht beliebig entscheiden, welchem Recht das Dienstverhältnis unterstellt ist. In Steuern und Sozialversicherung, aber auch in solchen Dingen wie Urlaub, Lohnfortzahlung etc. hat er das nicht willkürlich zu bestimmen, sondern da giltet für eine Beschäftigung in D halt deutsches Recht. Eine Ausnahme würde im Sozialversicherungsrecht eine Entsendung bilden: Deutscher Angestellter wird in F eingestellt und von dort aus für einen von vornherein vorübergehenden Zeitabschnitt nach D abgeordnet.

Tendenziell ist ein französisch formuliertes „Brutto“ effektiv weniger als ein deutsches, weil im sehr stark reglementierten F auf das Brutto ein riesiger Berg von „charges patronales“ obendrauf kommt, von dem der französische Arbeitnehmer in Gestalt eines genauso riesigen Dschungels von Allocations und dergleichen profitiert, der deutsche Arbeitnehmer des gleichen Unternehmens aber nicht.

Dem Directeur des Ressources Humaines sei warm ans Herz gelegt, sich mal noch vorher mit einem deutschen Steuerbüro (oder mit einem französischen, das mit deutschem Recht klarkommt - davon hat es z.B. in Strasbourg und Kehl haufenweise) in Verbindung zu setzen. Schon allein, um zu wissen, was da auf das Unternehmen zukommt und was nicht.

Schöne Grüße

MM

Danke Martin für die Antwort,

für mich ist die Materie total neu und ich weiss nicht ob ich mich darauf einlassen soll.

Es geht mir um grundsätzliches wie Zahlung der Sozialversicherungsabgaben, Lohnfortzahlung, Krankenversicherung, wird die Steuer in F abgeführt oder in D?

Wenn ich da imVergleich zu einem deutschen Vertrag schlechter abschneide, werde ich es nicht machen.

Hast du da einen Link für mich fpr die Allg. Spielregeln? Danke

Sicher wenn es unter Dach und Fach kpmmt, werd ich mich ordentlich beraten lassen.

  • Gruß

Servus,

Es geht mir um grundsätzliches wie Zahlung der
Sozialversicherungsabgaben,

Arbeit in Deutschland unterliegt dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Einzige Ausnahme: Entsendung, d.h. von Arbeitgeber im Ausland dort beschäftigter Arbeitnehmer wird für eine von vornherein vorübergehende Zeit ins Inland entsendet. In diesem Fall bestätigt die ausländische Sozialversicherung den Sachverhalt, und der Lohn wird von deutschen Abgaben zu SV und KV freigestellt.

Lohnfortzahlung,

Hier gilt für Arbeit in D deutsches Recht

Krankenversicherung,

wie Sozialversicherung

wird die Steuer in F abgeführt oder in D?

in D. Das ist ein ziemliches Problem für französische Arbeitgeber, weil es dort keinen Lohnsteuereinbehalt gibt. Es ist enorm wichtig, daß man sich vergewissert, daß die Lohnsteuer nicht bloß abgerechnet, sondern auch tatsächlich abgeführt wird.

Wenn ich da im Vergleich zu einem deutschen Vertrag schlechter
abschneide, werde ich es nicht machen.

Es ist nicht gesagt, daß das schlechter sein muß. Es hängt halt viel davon ab, ob dem frz. Arbeitgeber klar ist, worum es geht. So wird er z.B. wegen der in D relativ niedrigeren Belastung mit charges patronales nach deutschem Recht ein höheres Brutto billigen.

Ganz wichtig ist auch die Sache mit dem Jahresurlaub: Die funktioniert in Frankreich im ersten Jahr der Anstellung ziemlich anders als in D; auch die Frage Urlaubsgeld sollte bei einer Anstellung in D explizit diskutiert und vertraglich festgehalten werden.

Verlinken ist ziemlich fummelig, weil es zich verschiedene Rechtsquellen zu dem Themenkomplex gibt. Es wäre tatsächlich am besten, wenn der französische Arbeitgeber sich an eine einschlägige Kanzlei wendete, um von neutraler Seite (und nicht vom Arbeitnehmer) zu hören, wie er das angehen muss.

Schöne Grüße

MM