Servus,
meinen französischen Mandanten war es oft genug nur mit Mühe oder gar nicht beizubringen, daß nicht überall in der Welt, wo ein französischer PDG seinen Absatz hinsetzt, automatisch eine kleine Trikolore sprießt.
Das ging so weit, daß der Gérant einer nicht eben unwichtigen deutschen Tochter eines nicht eben unwichtigen französischen Konzerns lieber bei jeder Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung richtig großes Geld zahlte, als daß er sich darum gekümmert hätte, wie er die Bezüge seiner Mitarbeiter nach deutschem Recht regeln und administrieren könnte.
Bref: Ein „französischer Arbeitsvertrag“ in Deutschland ist voller Fußangeln. Er regelt vieles nicht, was in D sinnvoll individuell geregelt werden müßte, aber in F von geltendem Gesetz ohnehin geregelt ist. Er enthält Bestimmungen, die nach deutschem Recht nicht erfüllbar sind, und er setzt umgekehrt allerhand Wohltaten stillschweigend voraus, die dem französischen Arbeitnehmer in Frankreich kraft Gesetzes zustehen, aber dem deutschen Arbeitnehmer eben nicht.
Auch wenns dem Directeur des Ressources Humaines wehe tun sollte: Er kann nicht beliebig entscheiden, welchem Recht das Dienstverhältnis unterstellt ist. In Steuern und Sozialversicherung, aber auch in solchen Dingen wie Urlaub, Lohnfortzahlung etc. hat er das nicht willkürlich zu bestimmen, sondern da giltet für eine Beschäftigung in D halt deutsches Recht. Eine Ausnahme würde im Sozialversicherungsrecht eine Entsendung bilden: Deutscher Angestellter wird in F eingestellt und von dort aus für einen von vornherein vorübergehenden Zeitabschnitt nach D abgeordnet.
Tendenziell ist ein französisch formuliertes „Brutto“ effektiv weniger als ein deutsches, weil im sehr stark reglementierten F auf das Brutto ein riesiger Berg von „charges patronales“ obendrauf kommt, von dem der französische Arbeitnehmer in Gestalt eines genauso riesigen Dschungels von Allocations und dergleichen profitiert, der deutsche Arbeitnehmer des gleichen Unternehmens aber nicht.
Dem Directeur des Ressources Humaines sei warm ans Herz gelegt, sich mal noch vorher mit einem deutschen Steuerbüro (oder mit einem französischen, das mit deutschem Recht klarkommt - davon hat es z.B. in Strasbourg und Kehl haufenweise) in Verbindung zu setzen. Schon allein, um zu wissen, was da auf das Unternehmen zukommt und was nicht.
Schöne Grüße
MM