Hallo!
Ich hoffe, die Frage passt hier her.
An der Berufsschule (2008) hatte man mir eingetrichtert, dass man bei Anschriften die Anrede „Herrn“ bzw. „Frau“ nicht mehr verwendet. Das habe ich mir dann auch so angewöhnt. Mein jetziger Arbeitgeber hat mich nun darauf hingewiesen, dass er immer die Anrede in meinen Briefen vermisst, worauf ich erwidert habe, dass uns das voriges Jahr an der Berufsschule so beigebracht worden ist.
Nun habe ich gegoogled und muss feststellen, dass es offensichtlich doch üblich ist in der Anschrift „Herrn“ oder „Frau“ zu verwenden. Ist das irgendwo geregelt, was nun „richtig“ ist? Die DIN 5008 lässt dieses Thema ja außen vor.
Bin schon auf Eure Antworten gespannt.
Thomas Wehner