'Frau' bzw. 'Herrn' in der Anschrift weglassen?

Hallo!
Ich hoffe, die Frage passt hier her.

An der Berufsschule (2008) hatte man mir eingetrichtert, dass man bei Anschriften die Anrede „Herrn“ bzw. „Frau“ nicht mehr verwendet. Das habe ich mir dann auch so angewöhnt. Mein jetziger Arbeitgeber hat mich nun darauf hingewiesen, dass er immer die Anrede in meinen Briefen vermisst, worauf ich erwidert habe, dass uns das voriges Jahr an der Berufsschule so beigebracht worden ist.

Nun habe ich gegoogled und muss feststellen, dass es offensichtlich doch üblich ist in der Anschrift „Herrn“ oder „Frau“ zu verwenden. Ist das irgendwo geregelt, was nun „richtig“ ist? Die DIN 5008 lässt dieses Thema ja außen vor.

Bin schon auf Eure Antworten gespannt.

Thomas Wehner

Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing

Ich hoffe, die Frage passt hier her.

Ja und Guten Tag.

erwidert habe, dass uns das voriges Jahr an der Berufsschule
so beigebracht worden ist.

Eben. Aber nicht in seiner Ausbildung von vor XX Jahren. Da hieß es auch noch „Hochachtungsvoll“ statt „mit freundlichem Gruß“.

Die DIN 5008 lässt dieses Thema ja außen vor.

Dafür gibt es in größeren Firmen evtl. eine Anweisung im CI-Manual. Der Rest ist je nach Unternehmung unterschiedliche Handhabung. Und letztendlich gilt ja § 1: Der Chef hat immer Recht.

Gruß

Stefan

ohne mich!
«Mein Kind, wenn die DIN-Vögte dich zur Unhöflichkeit verleiten wollen, so folge ihnen nicht! Auf dass du lange lebest und der Freunde viele gewinnest.»

Sprüche des Rolf, Kap. 12, Vers 19-20