Frau gegen Versicherungsprämie tauschen

Yo, Leute.

Eheleute am Strand. Mann döst vor sich hin, Frau im Wasser. Dann hört Mann Hilferufe der Frau und glaubt, sie sei in Lebensgefahr. Wegen Lebensversicherung freut Mann sich und hilft nicht, sondern schläft zufrieden ein.

Angenommen, die Frau wollte den Mann nur aus der Reserve locken, ins Wasser locken, und sie war gar nicht in Gefahr… (untauglicher) Versuch eines Totschlags (Mordes) durch Unterlassen?

Ich würde das so sehen, weil es beim Ansetzen zur Tat im Fall eines unechten Unterlassensdeliktes ja auf das Verstreichenlassen der Rettungsmöglichkeit ankommt und zwar nur aus Sicht des Täters.

Hat jemand Einwände und kann mich belehren?

Es dankt vorab
Levay

Hallo.

Ich würde das so sehen, weil es beim Ansetzen zur Tat im Fall
eines unechten Unterlassensdeliktes ja auf das
Verstreichenlassen der Rettungsmöglichkeit ankommt und zwar
nur aus Sicht des Täters.

Aber setzt ein solcher Tatbestand nicht eine objektiv gegebene, erkennbare Notlage voraus?

Hat jemand Einwände und kann mich belehren?

Nichts ferner mir läge *IANAL*. Aber obiger Gedanke schworr mich doch ganz spontan an.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo!

Aber setzt ein solcher Tatbestand nicht eine objektiv
gegebene, erkennbare Notlage voraus?

Grmph. Die Rede ist vom untauglichen Versuch. Der setzt die nun mal eben gerade nicht voraus. Aber gut, dass Du Deine Meinung mal eingebracht hast. Das wird Levay weiterhelfen.

Hat jemand Einwände und kann mich belehren?

Ich „IAAL“ nicht.

DANKE FÜR DAS STERNCHEN, aber…
…ich habe ja eine FRAGE gestellt, weil ich mir nicht restlos sicher bin. Ich glaube nicht, dass eine Frage hilfreich sein kann :wink:

Levay

Aber setzt ein solcher Tatbestand nicht eine objektiv
gegebene, erkennbare Notlage voraus?

Grmph. Die Rede ist vom untauglichen Versuch. Der setzt die
nun mal eben gerade nicht voraus. Aber gut, dass Du Deine
Meinung mal eingebracht hast. Das wird Levay weiterhelfen.

Dir wird beim genaueren Hinschauen auffallen, dass mein Beitrag mit dem Fragezeichen abgeschlossen wurde. Wenn Du mir hier so überaus freundlich mitteilst, dass die Frage mit Nein zu beantworten ist, habe ich ja schon wieder was gelernt. Zweierlei sogar : Erstens in bezug auf das Inhaltliche, und zweitens bezüglich Deiner Manieren. Ziel vollinhaltlich erreicht.

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Oh doch …
… zum Beispiel die Frage „Wohin soll ich überweisen“ finde ich äußerst hilfreich!

Von mir ist das Sternchen nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass sich jemand gefreut hat, auch mal eine „Allgemeine Rechtsfrage“ zu finden…

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Verzeiht, Durchlaucht!
Aber wer hier Fragen stellt, erwartet Antworten, die ihm weiterhelfen könnten. Ich könnte zum Beispiel hier: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… einfach mal mit „Schätze so 4-5m“ antworten. Aber ich tu’s nicht. Warum? Weil ich keine Ahnung habe und das Nuhrsche Axiom beachte.

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Ich fänd die Antwort auf die Frage nach der Bankverbindung viel hilfreicher als die Frage selbst. Wobei natürlich beides kausal ist… hehe…

Levay