herzlichen Dank für Ihre Frage zum Ausländerrecht.
Zunächst ist der Nachweis der Unterhaltssicherung nicht immer notwendig - etwa wenn man Deutscher Staatsbürger.
Auch als Freizügigkeitsberechtigter (umstritten) ist dies nicht unbedingt erforderlich.
Sollte die Unterhaltssicherung nachgewiesen werden müssen, würde z.B. Ihr Wohnvorteil bei den Eltern begünstigt werden - auch Ihre Frau müsste dann dort wohl wohnen.
Auch können Ihre Eltern sich für Sie verpflichten; aber auch dies wird nicht immer anerkannt.
Grundsätzlich zählen jedenfalls sämtliche Einkünfte.
Schließlich kommt es auch noch auf die Prognose an - auch kann Ihre Frau verdienen…
Weiter Hinweise finden Sie unter:
http://www.familienzusammenfuehrung.de
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
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