Frau in Kurklinik, berechnung der besuchstage

Hallo!
Meine Frau ist zur Mutter-Kind-Kur. Dort kann man als angehöriger auch zu besuch hin fahren und übernachtet mit im Zimmer des/der Patienten und erhält dort auch Vollpension. Nur hab ich etwas meine Probleme mit der berechnung der besuchstage. Dort wird jeder Tag voll berechnet, obwohl man ja am anreise und abreisetag nicht den ganzen Tag da ist.
Normalerweise berechnet man ja immer nur die Übernachtungen,(in Hotels usw) so muss man aber einen Tag mehr bezahlen. Ich reise zb. Sonntags vormittag an und am Mittwoch Früh fahren wir dann gemeinsam nach Hause, also hab ich 3 übernachtungen, soll aber 4 volle Tage bezahlen.
Ist das so in ordnung, nur weil sie das so machen und schreiben das immer volle tage berechnet werden? Wer hat erfahrungen mit sowas?

Hi,

es gibt in Deutschland glaube ich kein Gesetz zur Berechnung von Übernachtungen. Dass Hotels das so wie Du schreibst machen ist wohl weil es international so üblich ist oder auf eine Empfehlung des Dachverbandes DEHOGA hin. Ich bin überzeugt, dass ich keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten hätte wenn ich ein Hotel aufmache und sage „Wer drei Nächte bleibt muss 5 bezahlen“. Damit habe ich zwar keine Gäste, aber rechtlich könnte mir keiner was. Ich zwinge ja keinen bei mir zu übernachten.

So wird es auch in der Klinik sein. Entweder Du akzeptiert deren Angebot oder lässt es bleiben.

Gruss
K

Hallo,

in Krankenhäusern ist das so üblich, dass Aufnahme- und Entlassungstag jeweils extra gezählt werden und hier macht man es mit den Besuchern genauso. Unschön, aber sicher nicht verboten.

Barmer