Vor Jahren hat ein Mann ein Haus übernommen, das die Frau mit wohnlebenslangem Wohnrecht an ihn verkauft hat. Die Frau ist nun verstorben und das Erbschaftsgericht gibt dem Hauseigentümer nicht bekannt wer der Erbe ist, da die Erbschaftsangelegenheit nicht abgeschlossen ist.
Kann der Hauseigentümer von dem Erben für die Wartezeit (es könnten ja viele Monate vergehen) entgangene Mieteinnahmen als Entschädigung fordern?
Hat der Hauseigentümer ein Anrecht beim Erbschaftsgericht zu erfahren wer der Erbe ist, damit er zwecks Räumung den Erben anschreiben kann?
Vor Jahren hat ein Mann ein Haus übernommen, das die Frau mit
wohnlebenslangem Wohnrecht an ihn verkauft hat.
Hallo,
was verstehst du hier bitte unter einem „wohnlebenslangem Wohnrecht“?
Ist das Recht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wohnungsrecht) im Grundbuch eingetragen?
Soweit ja lies mal den Grundbucheintrag henau durch. Ggf. gibt es eine Vorlöschungsklausel (§ 23 GBO) - könnte lauten „Löschbar bei Todesnachweis“ - sodass der Eigentümer mit der Sterbeurkunde als Unrichtigkeitsnachweis (§ 22 GBO die Löschung selbst beim Grundbuchamt beantragen kann.
Kostet 10,00 EUR und es braucht keine Mitwirkung irgendwelcher Erben.