Frau Nebenberuflich Selbstständig Viele Fragen!

Hallo zusammen,

ich muss von euch ein paar Dinge wissen.

Mein Mann ist im Einzelhandel in Leitender Funktion Angestellt.
Der Laden Verkauft Elektro Dinge jeglicher Art,
von Waschmaschine über Fernseher, USB Sticks,
Handy Taschen usw.

Das wichtigste, wenn ich mich Nebenher mit einem Ebay oder online Shop Selbstständig mache, darf ich dann ähnliche Artikel verkaufen, die er in seinem Angestellten Verhältnis verkauft?

Er selber dürfte es nicht, aber wenn ich diese Dinge verkaufe dürfte es da mit dem Arbeitgeber keine Probleme geben, oder?

Wie sieht es aus, darf er mir dann helfen? Artikel einstellen usw oder steht das dann im Konflikt mit seiner Arbeitsstelle?

Grüße

Hallo Patricknastja,

im Grunde spricht nichts dagegen. Könnte aber zu Mißverständnissen führen…wenn in seinem Betrieb was fehlen würde zum Beispiel, dann könnte man das vielleicht falsch auslegen…

Wenn er hilft ohne Gegenleistung zu bekommen, dann darf er das natürlich. Wenn er z. B. auf Minijobbasis angestellt werden würde, müßte sein AG sein Ok dazu geben.

Gruß Lore

Hey, Danke für die schnelle Antwort.

Wir würden schon schauen das es Artikel sind die er nicht hat, also er verkauft unter anderem DVD Player, das könnte man evtl. auch mal im Ebay Shop machen dann aber eine Marke oder ein Gerät was der Laden nicht führt. Eigentlich würden wir gerne alles auf Ihn laufen lassen, jedoch ist es halt so das wir nicht zu 100% wissen was wir verlaufen wollen, heißt es werden hauptsächlich Artikel sein die Ihn nicht betreffen, aber sobald es mal ein Kabel ist, hätten wir schon ein Problem. Sein Chef duldet eine Selbtständigkeit nebenher aber eben nicht die gleichen Artikel.

Grüße

Hallo,

wenn es auf ihn laufen soll dann ist eure Überschrift falsch. Er kann sich nur nebenher Selbstständig machen wenn seine AG nichts dagegen hat.
Da der AG das aber nicht duldet muß er das akzeptieren, ansonsten könnte er eine fristlose Kündigung riskieren. Oft haben leitende Angestellte eine Klausel im Vertrag die einen derartigen Wettbewerb ausschließt. Also wäre es Vertragsbruch.

Alles Gute

Gruß Lore

Tja
Ich gehe mal davon aus, dass dein Ehemann keine Nebenbeschäftigung aufnehmen darf, weil er in leitender Stellung seine Arbeitskraft dafür einsetzen soll. Wenn mit dem Nebenarbeitsverbot ausgeschlossen werden soll, dass er in Konkurrenz geht, wäre die Situation klar.

Die Ehefrauen werden auch heute oftmals noch als ‚Anhängsel‘ gesehen. Beispiel: unsere Nachbarin hat sich als Selbstständige einen Kleinwagen gekauft und den bar bezahlt. Ihr Mann fährt einen Mercedez, den er auf Raten abstottert. Es wurde aber herumerzählt, dass er für seine Ehefrau einen Zweitwagen angeschafft hätte.

Weiter zu deiner Situation: Wenn dein Ehemann in seiner Firma für den Internetshop Werbung machen könnte, dann würde ich den Shop beginnen. Dass dein Mann da irgendwie mithilft, sollte nicht nach außen dringen, selbst einen Botengang zu Post fände ich bedenklich. Wenn er nichts nebenher machen darf, dann ist das ernst zu nehmen. Oftmals sind es nicht Diejenigen, von denen man es vermutet, die einen reinreißen, sondern Neider, die bis dahin zum Freundeskreis gehört haben.

Ich hoffe, dir einige Anregungen geben zu können.