Mann (M) hat sich von seiner Frau (F) getrennt. Als M von der Arbeit kommt sieht er, wie F dabei ist Gegenstände (TV, Geschirr, Möbel,…) unter Mithilfe eines Umzugsunternehmens aus der Wohnung zu entfernen. Viele Dinge hat M allerdings von seinem Geld bezahlt und teilweise schon vor der Beziehung besessen.
Fragen:
- Was kann die Polizei machen, wenn M diese hinzuzieht?
- Macht sich die F strafbar?
- Ist M Entschuldigt oder Gerechtfertigt, wenn er bestimmte Dinge mit einfacher körperl. Gewalt zurückholt? Oder muss M in dem Fall die F ziehen lassen und alles gerichtlich regeln (was einige Monate/Jahre) dauern könnte?
Vielen Dank im Vorraus!
LG
Matze
- Was kann die Polizei machen, wenn M diese hinzuzieht?
Die Aktion beenden.
- Macht sich die F strafbar?
Ja. Selbst Sachen, die beiden gehören, sind „fremd“ i.S.v. § 242 StGB, und selbst gleichrangiger Gewahrsam kann von jedem der Gewahrsamsinhaber gebrochen werden, was zu „wegnehmen“ i.S.v. § 242 StGB gehört.
- Ist M Entschuldigt oder Gerechtfertigt, wenn er bestimmte
Dinge mit einfacher körperl. Gewalt zurückholt?
Ja,siehe § 859 BGB, ggf. auch § 32 StGB.
Oder muss M in
dem Fall die F ziehen lassen und alles gerichtlich regeln (was
einige Monate/Jahre) dauern könnte?
Muss nicht, jedenfalls nicht unbedingt, wird aber meistens vorzugswürdig sein. Meiner Meinung nach bewertet die Justiz Notwehr- und ähnliche Rechte contra legem zu streng.