Frau S. hat einen Computer gekauft

Hallo Leute,
gesetzt den Fall, Frau S. betreibt als Psychotherapeutin eine Praxis für Kinder und Jugendlichenpsychotherapie und kaufte jetzt einen Computer, um Berichte und Gutachten zu schreiben. Frau S. ist außerdem Lehrerin. Auch hier hätte sie immer wieder Berichte und Schulberichte zu schreiben.
Den Computer würde sie höchstwahrscheinlich auch privat nutzen.
Gesetzt den Fall, sie hätte ca. 830 Euro für den Rechner ausgegeben, und gesetzt den Fall, sie möchte den Rechner in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung unterbringen; wie in etwa sähe denn dann ihr Eintrag im EST Formular für 2007 aus? Wäre hier eine Abschreibungsregelung zu finden, oder liege ich da falsch??
Danke und danke für Eure unverbindlichen Auskünfte… Gruß WL

die Abschreibung hängt davon ab, wie hoch der berufliche Nutzungsanteil des PC’s im Verhältnis zu privaten Nutzung aussieht.
Liegt der private Nutzungsanteil unter 10% kann der PC zu 100% der Anschaffungskosten über 3 Jahre abgeschrieben werden.