Folgende beispielhafte Situation: jemand wohnt seit fünf Jahren mit seiner Frau und dem gemeinsamen Kind in einer Wohnung zusammen. Alle sind in diese Wohnung angemeldet. Dann leitet die Frau das Scheidungsverfahren ein (ohne objektiven Scheidungsgrund) und fordert den Mann auf, aus der Wohnung auszuziehen (der Mietvertrag läuft auf sie). Hat die Frau das Recht, den Ehemann dazu aufzufordern?
Weil er nicht im Mietvertrag verankert ist. Wäre er verankert, könnte er nicht mal so einfach allein kündigen, wenn er wollte.(Gesamtschuldnerische Haftung)
Weil er nicht im Mietvertrag verankert ist. Wäre er verankert,
könnte er nicht mal so einfach allein kündigen, wenn er
wollte.(Gesamtschuldnerische Haftung)
Es ist die eheliche Wohung und er als Ehemann hat ein Recht dort weiterhin zu wohnen, und zwar solange, bis es anders entschieden oder vereinbart wird.
Hat eingentlich mit Mietrecht nicht viel zu tun und auch nichts mit einer schuldnerischen Haftung. Sondern nennt sich Familienrecht. Und laut diesem, kann er nicht eifach mal so, ohne triftigen Grund, über Nacht aus der Wohnung geworfen werden.