Frau will Erbschaft abtreten

Hallo,
Mein Freund und ich baune ein Haus. Der Gesamtpreis vom Haus/Grundsteuck ist etwa 430,000.- Euro.
Beide Namen stehen im Nortarvertrag und Finanzierung.
Mein Freund ist noch verheiratet und seine Frau will Ihre Erbanteil abtreten. Ich denke das sollte wir auf jeden Fall machen oder?
Mein Freund hat zwar ein Testament wo drinnen steht das ich das House allein erben sollte aber ich glaube das ist nicht Rechtlich weil Sie trotzdem anspruche auf Ihr Pfichtanteil machen kann oder? Wie hoch waere die Pflichtanteil? Da ist auch ein Darlehen auf das Haus. So wie ich das gelesen habe muss diese Abtretung von einem Notar oder Rechtsanwalt beglaubigt werden.
Meine Fragen sind:

  1. Was ist billiger Notar oder RA?
  2. Wie ist am einfachsten zu machen? Kann ich was aufsetzen und das beglaubigen lassen?
  3. Wie muss dieses Schriftstueck aussehen?

Ich wuerde mich freuen wenn mir jemand einen Rat geben kann wie ich das Preiswert und einfach machen kann!

Die Frage ob Anwalt oder Notar stelle sich hier nicht. Die notwendigen Verträge/Urkunden (Pflichtteilsverzicht und Erbvertrag u.ä.) bedürfen der notariellen Beurkundung, um wirksam zu werden. Alle damit verbundenen Fragen können Sie kosten-n e u t r a l stellen und beantwortet erhalten. Suchen Sie einen erfahrenen -also älteren- Notar auf. Die notwendigen Entwürfe/Musterverträge hat er im Computer, aber die individuellen Wünsche und Fakten müssen persönlich genau besprochen und abgewogen werden…!! Per Web geht das nicht, da auch der Umfang sehr gross wäre. Eine Zweitmeinung können Sie gern von einem Anwalt einholen, nur: Dieser wird teurer sein.
Falls für Sie noch Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut unter Wiederholung des Vorganges.
Freundliche Grüße aus dem Norden Niedersachsens
H.G.

Folgender Nachtrag zu meiner Anwort von heute: Der Pflichtteilsanspruch der Ehefrau beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser richtet sich nach dem Güterstand und danach, ob und wieviel Kinder vorhanden sind. Im übrigen richtet sich die Anspruchsberechnung nach dem Nachlassbestand und der Höhe des der Ehefrau Hinterlassenen und der evtl. Vorempfänge.
H.G.

Danke fuer Ihre ausfuehrliche Antwort.
Also wenn die Ehefrau von sich aus was schriftliches aufsetzt gilt das garnicht oder?? Muss die Frau Ihre Pflichtanteil gueltig machen? Wird das, wenn mein Partner ableben sollte, automatisch gemacht oder muesste Sie da was unternehmen um ein Anteil zu bekommen? Wie ist es wenn noch etliche Schulden auf das Haus noch vorhanden sind? Koennen Sie mir in etwa sagen was die Notarkosten fuer sowas waere???
Ich kann mir garnicht vorstellen wieviel ein Erbteil sein kann.

M

Wie schon gesagt, ohne notarielle Urkunde gilt so etwas nicht!! Unkenntnis über gesetzliche Vorschriften schützt nicht vor Schaden!
Die Kostenhöhe kann ich Ihnen errechnen, wenn sich nach der Beratung mit dem Notar ergibt, was letztendlich beurkundet werden soll, und welcher Geschäftswert zugrunde zu legen ist. Die Kostenausgabe lohnt in Ihrem Fall immer, da ein Erbschaftsstreit geradezu produziert wird und es hier sicher um Vermögensgrundlagen gehen wird.-
Wenn man von einem Pflichtteilsverzichtsvertrag und einem angenommenen Gesch.wert von 30 bis 50 Tausend EUR ausgehen würde, ergeben sich Brutto-Gebühren von höchstens 330 EUR. Dabei habe ich hohe Anschaffungs- u. Baukredite (auf´s Anwesen) einkalkuliert. Wahrscheinlich wird der Notar für Sie günstiger ansetzen müssen. Denn die Kredite sind abzuziehen.–
Übrigens: Auch für Ihre Partnerschaft u n d das Gemeinschaftseigentum ist es aus besagtem Grunde wichtig, vorher eine notarielle Regelung zu treffen (besonders im Falle der Trennung oder bei Meinungsstreit)…!!!
MfG
H.G.

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