Po grabscher sexuelle belästigung und wenn ja was für rechtliche konsiquenzen hatt das?
Wann, wo, von wem, wie oft?
disco, vom mann,einmal
Unabsichtlich im Gedränge wird wohl keine Konsequenzen haben.
Deutsch Kurs…
und zwar für sechs Monate.
kräftige Ohrfeige (von täterin straflos, da Notwehr)
(waren das noch Zeiten, als wenigstens ganze Sätze geschrieben wurden - von Anrede und Gruß zu schweigen)
Uns Männer wurde früher bei der Musterung ungefragt an den Sack gegriffen. Ich hoffe das beantwortet deine kleine Anfrage.
mfG
dir ist aber schon klar, das notwehr einen rechtswidrigen angriff voraus setzt? wäre mit neu, wenn ein „pogriff“ einen straftatbestand erfüllt…
wäre mit neu, wenn ein „pogriff“ einen
straftatbestand erfüllt…
Es kann eine Beleidgung oder auch eine Nötigung sein. Kommt auf auf die konkreten Umstände an (BGH, Beschluss vom 16.02.2012, Aktenzeichen: 3 StR 13/12).
Uns Männer wurde früher bei der Musterung ungefragt an den
Sack gegriffen. Ich hoffe das beantwortet deine kleine
Anfrage.
Da durfte man die Kinderlein auch noch mit dem Rohrstock züchtigen.
Was soll uns der Unsinn sagen?
Der Plem
stimmt, es kann, aber nach dem sachverhalt hier wohl kaum 
Was für ein Sachverhalt? die fünf Worte oben?
Vorallem, da da ja auch noch der Begriff „sexuelle Belästigung“ steht - und wer jemanden anderes sexuell belästigt begeht mE einen rechtswidrigen Angriff, der in dem Moment der Notwehrhandlung auch noch gegenwärtig ist.
ja, genau der sachverhalt, und auch wenn dich das jetzt erschreckt, sexuelle Belästigung ist eben keine straftat! wenn besondere faktoren hinzukommen kann es ein beleidigung oder eine sexuelle nötigung werden, was übringen auch weiter oben schon besprochen wurde.
deine meinung oder dein „erachten“ will niemand wissen, dafür gibts da plauderbrett, hier sollte man sich ans gesetz halten.
deine meinung oder dein „erachten“ will niemand wissen, dafür
gibts da plauderbrett, hier sollte man sich ans gesetz halten.
Nö, es ist genau umgekehrt. Der Sachverhalt lässt aufgrund der Kürze kein Bewertung des Falles zu, also weder dahingehend, ob eine Straftat vorliegt oder nicht.
Sie sind der einzige, der hier eine solche offensichtlich ausschließt und daher spekuliert und seine eigene Meinung kund tut, die keinem hilft
Ein wirklicher Mann wird eine Frau niemals wider ihren Willen unpassend anfassen, sie belästigen oder sexuell nötigen. Solche Weise hinweist immer auf kleinkindliches Niveau.
Da die betroffene Frau es also nicht mit einem Mann zu tun hat, sondern mit einem geistig zurückgebliebenen sechs- bis zehnjährigen Kleinkind, für dieses sich eine wirkliche Frau niemals und nimmer je interessieren wird, sollte sie ihm das zunächst einmal vermitteln bzw. dem Jungen erklären, dass sie nicht seine Mutter ist und ihm auch nicht die Brust geben möchte. Es wäre sinnvoll, den Grapscher zu fragen, ob und wann er denn mal Mann werden möchte?! Wenn sie dem Betreffenden noch eine Münze in die Hand drückt, dass er sich eine Tüte Milch oder ein Pornoheft kaufen kann, so ist der Situation wohl Genüge getan.