Frauenarztrechnung bei Routinekontrolle zu hoch

Hallo.
Wer kennt sich mit Frauenarztrechnungen aus?
Meine Frau ist gesetzlich versichert.
Sie war heute bei einem Frauenarzt zur Routine-Untersuchung.Trotz Terminvereinbarung mußte sie 1,5 Std. warten.Während der Wartezeit legte die Sprechstundenhilfe ein vorgefertigtes Formular vor,was meine Frau ausfüllen solle.Hierin waren ca. 30 Behandlungsvorschläge aufgeführt,die man ankreuzen kann.
Da meine Frau nur wenig Deutsch spricht,kreutzte sie 6 Untersuchungsvorschläge an.Danach führte die Ärztin die Untersuchungen durch.
Ist es nicht so,daß der Arzt dem Patienten z.Bsp. bei einer Krebsvoruntersuchung versch. Untersuchungsmethoden mündl. zu erläutern hat und dann die Entscheidung gemeinsam mit dem Patienten festlegt?
Nach der Untersuchung wurde sie schon fast genötigt,die Konto-Nr. anzugeben,sowie ein Teilbetrag von 50.- € sofort zu leisten.Gleichzeitig mußte sie einen Abbuchungsauftrag unterschreiben für ca. 200.- €.
Nocheinmal,es sollte eine Routinekontrolle sein.
Jetzt meine Frage,war das richtig,oder was kann man dagegen tun?
Vielen Dank für euere Antwort.
MFG

Hallo Pluto,

na ja, ich würde von einer Sprechstundenhilfe schon erwarten, dass sie unmissverständlich darauf hinweist, dass diese besonderen Vorsorgeuntersuchungen nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gezahlt werden. Vor allem dann, wenn der Patient nur wenig Deutsch spricht.

Davon abgesehen, ist das aber eine gängige Praxis. Bei der z.T. lächerlichen Pauschalvergütung der GKV für bestimmte Routineuntersuchungen können sich die Ärzte auch nicht für jeden Patienten die Zeit nehmen, solche Beratungsgespräche zu führen, denn die meisten Patienten lehnen so etwas ohnehin ab, weil es ihnen zu teuer ist.

Kurzum, das Vorgehen war in Ordnung, soweit ich das beurteilen kann, aber die Angestellte hätte sich da schon mehr Mühe geben können. Ich würde in diesem Fall noch mal das Gespräch mit dem Arzt suchen und die Sache schildern. Vielleicht haben Sie Glück und der Doc ein Einsehen. Ansonsten sollten Sie über einen Wechsel nachdenken.

Beste Grüße
S. Heddinga

Hallo pluto,
wenn Deine Frau dieses Formular für die sogenannten IGeL-Leistungen unterschrieben hat, hat sie damit einen Behandlungsvertrag abgeschlossen und der Frauenarzt wird die Leistungen zu Recht in Rechnung stellen. Auch wenn Deine Frau nur wenig Deutsch spricht, muss ihr klar sein, dass man nichts unterschreibt, was man nicht versteht.
florestino

Davon abgesehen, ist das aber eine gängige Praxis. Bei der
z.T. lächerlichen Pauschalvergütung der GKV für bestimmte
Routineuntersuchungen können sich die Ärzte auch nicht für
jeden Patienten die Zeit nehmen, solche Beratungsgespräche zu
führen, denn die meisten Patienten lehnen so etwas ohnehin ab,
weil es ihnen zu teuer ist.

Hallo,

dafür, dass die Pauschalvergütungen so lächerlich sind, geht es den Frauenärzten aber immer noch sehr gut. Hört doch endlich mit dieser Jammerei auf.

Ich kenne beiden Seiten - GKV und PKV - da meine Frau privat versichert ist. Was im Bereich der PKV dem Rechnungsbetrag an Leistung gegenübersteht, ist blanker Hohn. Auf einen solchen Minutenlohn (!) kommen nicht viele.

Grüße
Florian

Frauenarzt nimmt Frauen aus.

Hallo.

Hallo.

Wer kennt sich mit Frauenarztrechnungen aus?
Meine Frau ist gesetzlich versichert.
Sie war heute bei einem Frauenarzt zur
Routine-Untersuchung.Trotz Terminvereinbarung mußte sie 1,5
Std. warten.

Das liegt am schlechten Praxismanagement. Und immer gilt „Die Reihefolge der Patienten bestimmt. der Arzt“. D.h. auf deutsch „Erst Privat dann Kasse“.

Während der Wartezeit legte die Sprechstundenhilfe
ein vorgefertigtes Formular vor,was meine Frau ausfüllen
solle.

Soweit das Fragebogen sind ist das absolut o.k.

Hierin waren ca. 30 Behandlungsvorschläge aufgeführt,die
man ankreuzen kann.
Da meine Frau nur wenig Deutsch spricht,kreutzte sie 6
Untersuchungsvorschläge an.Danach führte die Ärztin die
Untersuchungen durch.

Das geht so nicht! Der Patient ist hier medizinischer Laie. Soweit das IGel sind, hat ein ärztliches Beratungsgespräch stattzufinden, weil hier eine eigene Honorarvereinbarung getroffen wurde!
Erschwerend kommt hinzu, dass hier die sprachliche Barriere in der Verständigung offensichtlich ausgenutzt wurde.

Ist es nicht so,daß der Arzt dem Patienten z.Bsp. bei einer
Krebsvoruntersuchung versch. Untersuchungsmethoden mündl. zu
erläutern hat und dann die Entscheidung gemeinsam mit dem
Patienten festlegt?

Ja.

Nach der Untersuchung wurde sie schon fast genötigt,die
Konto-Nr. anzugeben,sowie ein Teilbetrag von 50.- € sofort zu
leisten.Gleichzeitig mußte sie einen Abbuchungsauftrag
unterschreiben für ca. 200.- €.
Nocheinmal,es sollte eine Routinekontrolle sein.

Also, so geht das nicht.

Jetzt meine Frage,war das richtig,oder was kann man dagegen
tun?

1.)
Der Vertrag ist anfechtbar wegen Täuschung, da die Patentin nicht auf die Behandlungskosten hingewiesen wurde. Sie war im Glauben der bereits vorher vereinbarten reinen Routineleistung, wofür sie sich als gesetzlich Versicherte ausgewiesen hat und davon ausgehen konnte, dass hierfür der Arzt direkt mit KV abrechnet.
§ 123 BGB ff. oder auch § 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtum, da die Patientin diese abgegebene Erklärung weder verstand noch abgeben wollte.
2.)
Ärztekammer einschalten und Beschwerde absetzen. Ggf. Schiedskommission.

Vielen Dank für euere Antwort.

Klar ist, das die Patientin danach die Praxis wechseln muss, denn dort wird sie nicht mehr willkommen sein. Aber in so eine Praxis sollte man eh nicht gehen.
3.)
Ärztebewertungsportale im Internet nutzen, um andere zu warnen. Denn so geht man nicht Patienten um!

Es ist hierbei völlig egal, ob der Arzt aus seiner Sicht nicht genügend Geld von den Kassen erhält, um Routineuntersuchungen durchführen zu können. Das obliegt seinem Verband andere Sätze auszuhandeln. Auch kann man wohl nicht sagen, das Ärzte unterbezahlt sind. Nur gehört das nicht auf die Patienten geschoben. Im vorliegen Fall liegt erhebliches Fehlverhalten des Arztes vor und das ist noch harmlos ausgedrückt. Eine Anzeige bei der Krankenkasse, Abt. Betrug, kann nicht schaden, denn wer solche Energien hat, Patienten in IGel täuschend einzuzufangen, rechnet bestimmt auch an anderer Stelle nicht immer korrekt ab.

Moin auch,

wenn Deine Frau dieses Formular für die sogenannten
IGeL-Leistungen unterschrieben hat, hat sie damit einen
Behandlungsvertrag abgeschlossen

Meines Wissens nicht. Der Arzt muss ihr erklären, welche IGeL was tut und wofür ist. Diese Aufklärung ist IMHO zwingend. Findet sie nicht statt, dann wurde auch kein rechtsgültiger Behandlungsvertrag geschlossen.

Ralph