Hallo.
Ich habe mal eine Frage bezüglich einer Bewerbung:
Ich las auf der Seite des Arbeitsamtes eine Stellenanzeige zur Empfangskraft, daraufhin rief ich den Firmenchef an und frage, ob ich mich bewerben kann. Er lud mich direkt, ohne die Bewerbung gesehen zu haben zu einem Vorstellungsgespräch ein. Bat mich aber trotzdessen die Bewerbung noch einzureichen. Nachdem ich dies getan habe, erhielt ich folgende Email:
„Sehr geehrte Frau XXX,
herzlichen Dank für Ihre Bewerbung. Sie wollen bitte verstehen, dass wir im Empfang eine langfristige Besetzung anstreben. Morgen verlieben Sie sich und übermorgen bekommen Sie ein Kind. Das wäre toll, aber ich muss an die Firma denken.
Ihre Bewerbungsunterlagen erhalten Sie in den nächsten Tagen.“
Diese Email habe ich heute erhalten, eigentlich wäre morgen das Vorstellungsgespräch gewesen.
Ich frage mich nun, ob ich mich gegen diese Diskriminierung wehren kann, da meine Freundin sagte, dass solche Gründe zur Ablehnung rechtswidrig sind. Ist dies richtig und was würden Sie mir raten?
Wenn jemand so ***** ist und eine solche Antwort schreibt, schreit er förmlich, verklagt zu werden. Wenn du Lust hast, kannst du ihn diesbezüglich verklagen. M.W. sind 3 Monatsgehälter i.d.R. die Strafe.
Frag doch mal im Rechtsbrett nach, natürlich nicht in der ich-Form!!
Ich kenn mich da leider nicht aus, aber es gibt doch diese Stelle an die man sich bei Diskriminirung wenden kann. Bestimmt heißt das Amt gegen Antidiskreminierung oder so
Aber im Rechtsbrett wissen die sicher bescheid.
Weil ich bin mir sicher, dass man das so nicht einfach darf.
was die Vorredner geschrieben haben, kann nach hinten losgehen.
Sehr wahrscheinlich sucht der Mensch für den Empfang eine schon etwas lebenserfahrene Frau, jedenfalls keinen Mann.
Das wäre für so eine Stelle der Normalfall.
Die Antwort von dem würde ich als ehrlich-dämlich bezeichnen, der schreit geradezu nach Konfrontation.
die rechtliche Sache
Da haben meine Vorposter ja eigentlich schon alles geschrieben, wie das allerdings im Detail aussieht ahne ich nicht.
die menschliche Sache
Also ich für meinen Teil würde nicht in so einer Firma arbeiten wollen, die mir mit solchen Sachen absagt. Und selbst wenn Du Dich - siehe 1) - in den Job „einklagen“ würdest, fände der bestimmt nach kurzer Zeit einen „nicht einklagbaren“ Grund, Dich doch wieder zu entlassen. Du wärest dann also wieder gleich weit wie jetzt schon.
Vielleicht kannst ja diese süsse Absage Deinem Betreuer beim Arbeitsamt mal zeigen
"Sehr geehrte Frau XXX,
herzlichen Dank für Ihre Bewerbung. Sie wollen bitte
verstehen, dass wir im Empfang eine langfristige Besetzung
anstreben. Morgen verlieben Sie sich und übermorgen bekommen
Sie ein Kind. Das wäre toll, aber ich muss an die Firma
denken.
Ganz klar, er möchte einen Mann auf diese Stelle!
Kann er gerne machen, aber mit dem Absageschreiben hat er Dir eins gezeigt: Bei so einem Blödmann solltest Du dann lieber auch nicht arbeiten.
Es gibt ein Anti-Diskrimierungs-Gesetz und Du kannst ihn auch auf Diskrimierung der Frau verklagen und somit bis zu drei Monatsgehälter einklagen nach
§611b BGB: Arbeitsplatzausschreibung - Der Arbeitgeber darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben (…)
Hierzu gibt es eine Ausnahme die aber in Deinem Fall NICHT zutrifft.
Den Beweis für das Gericht hat er Dir ja dankenerweise gleich mit dem Absageschreiben geschickt. Echt blöd sag ich da nur.
Sehr wahrscheinlich sucht der Mensch für den Empfang eine
schon etwas lebenserfahrene Frau, jedenfalls keinen Mann.
Ach ja? woraus schließt Du das?
Wenn dem so wäre, so könnte er das deutlich zum Ausdruck bringen. Z.B.: langjährige (einschlägige) Erfahrung vorausgesezt. Das wäre objektiv nachprüfbar.
Die Antwort von dem würde ich als ehrlich-dämlich bezeichnen
Hallo?!?!
Ehrlich/dämlich dürfen Erstbewerber sein. Aber nicht Chefs = Personalverantwortliche!
Meiner Meinung nach sucht dieser (Personal-)Chef eine Frau, die ihm persönlich passend erscheint, ohne die Kriterien hierfür konkret bennen zu können.
Der offizielle Verweis im Schreiben, auf eine mögliche Schwanger-/Mutterschaft, die für die Bewerbung abträglich sei, IST eindeutig diskriminierend und gesetzeswidrig.
Wenn die Fragestellerin die Unannehmlichtkeiten eines Rechtsstreites nicht scheut, dann hat sie verdammt gute Chancen, diesen zu gewinnen. Zumal sie einen schriftlichen Beweis in der Hand hat.
Natürlich kann sie - trotz Rechtstreit - in dieser Firma nicht arbeiten, weil sie einfach die Kriterien des Chefes nicht erfüllt. Das wird sie sicher auch nicht wollen. Aber wer will schon in einem Bertieb arbeiten, weil zufällig ihr Busen oder ihr Hintern den Vorstellungen nicht entspricht? Nichts anderes brigt diese Absage zum Ausdruck. Heutzutage zu behaupten, eine junge Frau wird „sowieso“ Mutter und fällt dann aus, ist definitiv nicht mehr Realität.
Ich denke, wie die meisten hier, dass dir der Pflaumenaugust mit seinem Schrieb eine perfekte Steilvorlage geliefert hat, ihm richtigen juristischen Ärger zu machen. Ob du das willst (inklusive Laufereien und sonstigen Theaters), müsstest du selbst beurteilen.
Wenn du ihm aber eine reindrücken willst, ohne Gerichte und Anwälte zu beschäftigen, bleibt dir noch der Weg über Presse, Funk und Fernsehen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass deine Geschichte - und besonders das Schreiben - dort Liebhaber findet. Und vielleicht macht man ja eine Soap daraus - „zurück im 18. Jahrhundert“ oder so.
Bei so einer Absage würde ich ganz schnell zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen und einen hübschen Schadenersatz aus der Sache herausschlagen.
Meiner Meinung nach ist das geschenktes Geld.
Wenn du Mitglied einer Gewerkschaft bist, kannst du dich an sie wenden. Dort kennt man sich mit Arbeitsrecht ganz gut aus und hilft dir dabei. Ansonsten nimmst du dir eben selbst einen Anwalt. Dein Risiko ist minimal und die Aussichten sind sehr gut.
Ich würde mich damit umgehend an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, lass Dich von dem beraten. Das erste Beratungsgespräch kostet soweit mir bekannt so um die 50 Euro.
Schon der arrogante Ton: … sie wollen bitte verstehen … schreit nach Ärger.
Mit ein wenig Glück zahlt er Dir 3 Monatsgehälter.
Nachteil könnte sein: wenn der Typ Einfluss hat, könnte er Dich später in der Umgebung schlecht machen. Zumindest könntest Du aber herausfinden, ob er in irgendwelchen Wirtschaftsverbänden, IHK oder sonstwo eine entspr. Position hat.
Andererseits könntest Du ihn genauso überall schlechtreden.
Dass man sich auch noch schriftlich so dämlich gegenüber Bewerbern/Mitarbeitern äußert, höre ich zum 1. Mal. Die miesten sind so geschickt, sowas mündlich zu äußern, dann kann es später keiner nachweisen, weil es ja bei Bewerbungsgesprächen kaum Zeugen gibt.