meines wissens sind frauenparkpätze kein teil der straßenverkehrsordnung, also kann man auch nicht gemäß dieser verordnung bestraft werden, wenn man als mann darauf parkt.
allerdings kann der besitzer der parkplätze diese vergeben, wie der das für richtig hält. und wenn er meint, er will nicht jeden darauf parken lassen, sondern nur bestimmte personen, dann darf er aus seiner sicht dort unberechtigt parkende abschleppen lassen.
meines wissens gibt es übrigens 2 sorten von frauenparkplätzen.
einmal die, die sich nahe am ausgang befinden, damit für leute, die im einsamen, dunklen parkhaus angst vor einem überfall haben, der weg zu/ von ihrem auto kurz ist. auch gibt es dort weniger versteckmöglichkeiten für angreifer.
zum anderen gibt es parkplätze, die nicht nur nahe am ausgang sind, sondern - wie ein behindertenparkplatz - zusätzlich noch breiter sind, damit man kinderkarren besser ein- und ausladen kann.
ich persönlich hab kein problem, wenn ein mann einen von diesen parkplätzen verwendet. vorausgesetzt, er hat angst und ist nicht nur zu faul zum laufen, bzw. er hat eine kinderkarre dabei.
allerdings dürfen nach meiner logik frauen, die keine angst bzw. keine kinderkarre dabei haben, die sogenannten frauenparkplätze auch nicht benutzen. ich fände es besser, die frauenparkplätze in nachtparkplätze bzw. elternparkplätze umzubenennen. dann wäre der sinn der regelung besser erkennbar.