Wenn ein Arbeitgeber einen Tiefgaragenparkplatz zur
Verfügung stellt bei einer Anreise von mehr als 19km, der Fahrtweg aber als kürzeste, jedoch nicht schnellste Strecke 19km beträgt.
Steht einer Frau trotzdem ein Tiefgaragenparkplatz zu, auch wenn ein Mann eine Anfahrt von mehr als 19km hat?
Wenn ein Arbeitgeber einen Tiefgaragenparkplatz zur Verfügung stellt bei einer Anreise von mehr als 19km, der Fahrtweg aber als kürzeste, jedoch nicht schnellste Strecke 19km beträgt.
Steht einer Frau trotzdem ein Tiefgaragenparkplatz zu, auch wenn ein Mann eine Anfahrt von mehr als 19km hat?
Ganz schön kompliziert formuliert.
Also da ist ein AG, der seinen Angestellten einen Tiefgaragenplatz anbietet, wenn diese mehr als 19 km Anfahrtsweg haben?
Jedem oder nur Frauen?
Jetzt ist es so, dass ein männlicher Angestellter mehr als 19 km Anfahrtsweg hat?
Und eine Frau hat weniger als 19 km?
Und jetzt ist die Frage, ob diese Frau einen Anspruch auf diesen (letzten freien?) Stellpaltz hat und dabei gegenüber diesem Mann bevorzugt werden müsste?
Auf welcher Grundlage genau besteht der Anspruch auf den Tiefgaragenplatz? Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Gesetz …?
Steht einer Frau trotzdem ein Tiefgaragenparkplatz zu, auch
wenn ein Mann eine Anfahrt von mehr als 19km hat?
Vielen Dank.
Die Tiefgarage gehört dem Arbeitgeber (oder Parkhaus) und ist Privatgelände. Ob man jetzt „Frauen“- „Behinderten“ „Frau mit Kind“ oder „Senioren“ -Parkplätze auf den Boden malt und beschildert, ist völlig unerheblich (außgenommen öffentliche, vorschriftsmäßig gekennzeichnete Schwerbehindertenparkplätze oder bspw. Bewohnerparkzonen). Die Straßenverkehrsordnung kennt keine „Parkplatzgleichberechtigung“, keinen Anspruch darauf und auf Privatgelände ist das Sache des Eigentümers, wem er welche Parkplatzrechte einräumt. Unerheblich von Kilometeranzahl, Fahrzeugmarke, Farbe, Alter etc.!
Hallo,
vielen Dank für die qualifizierte Antwort mit der ich etwas anfangen kann.
Ich muss mich doch wundern dass hier manche User ihren Kommentar abgeben der werder sachlich noch qualifiziert ist hier veröffentlich zu werden.
Nochmals recht herzlichen Dank für Deinen ausführlichen Kommentar der auch nachvollziehbar ist. Mir ist es darum gegangen, da vom Gesetzgeber ja gewiesse Parkplätze als Frauenparkplatz ausgewiesen werden und wenn man als Frau einen Parkplatz hat der „weit“ von dem Gebäude wo man arbeitet liegt und man über einen unbeleuchteten Weg gehen muss bis man an die Arbeitsstelle kommt. Man ist ja als Frau mehr hilflos als es bei einem Mann der Fall ist falls einmal etwas passieren sollte.
Hallo,
mir ist es nur darum gegangen, ob es gesetzlich geregelt ist dass Frauenparkplätze eingerichtet werden müssen, da es ja in vielen Parkhäusern Frauenparkplätze gibt und man einen Strafzettel bekommt wenn man sich als Mann darauf stellt, genause gibt es ja auch Parkplätze für Mutter/Kind.
Ein Arbeitgeber muss überhaupt keine Parkplätze für seine Mitarbeiter bereitstellen und bei der Vergabe darf er tun und lassen was er will (sofern es keinen BR gibt)
Wenn in einem Parkhaus die Frauenparkplätze belegt sind, darf Frau auch auf einem anderen Parkplatz parken.
wenn man als Frau einen
Parkplatz hat der „weit“ von dem Gebäude wo man arbeitet liegt
und man über einen unbeleuchteten Weg gehen muss bis man an
die Arbeitsstelle kommt.
Wie ein AN oder eine ANin zu ihrem Arbeitplatz kommt ist (in den meisten Fällen) deren Sache.
Man ist ja als Frau mehr hilflos als
es bei einem Mann der Fall ist falls einmal etwas passieren
sollte.
Warum sollte eine Frau grundsätzlich mehr hilflos sein als ein Mann?
Wie wärs mit einem SV-Kurs? Oder Judo oder Aikido oder Karate?
Mit den richtigen Reaktionen bzw. Griffen liegen die meisten Angreifer flach oder geben auf.
Denkt einfach mal an die älteren Damen die sich mit ihren Handtaschen wehren und die Diebe in die Flucht schlagen.
Ich ärgere mich auch über Mutter-Kind-Parkplätze bei Supermärkten:
Diskriminierung der Väter: sie gehen nicht einkaufen mit ihren Kindern
oder Seitenhieb an die Mütter: die Männer brauchen das nicht weil sie das geregelt bekommen mit Kind(ern) und Einkäufen und weiten Strecken über den Parkplatz.
Wie wärs mit einem SV-Kurs? Oder Judo oder Aikido oder Karate?
Mit den richtigen Reaktionen bzw. Griffen liegen die meisten
Angreifer flach oder geben auf.
Mit einem Kurs ist das nicht getan. Dazu brauchst du schon einige Übung und regelmäßiges Training.
Ich ärgere mich auch über Mutter-Kind-Parkplätze bei
Supermärkten:
Diskriminierung der Väter: sie gehen nicht einkaufen mit ihren
Kindern
Ich (Mann) benutze die einfach mit, wenn ich mit meiner Tochter unterwegs bin (was nicht so selten ist).
mir ist es nur darum gegangen, ob es gesetzlich geregelt ist
dass Frauenparkplätze eingerichtet werden müssen, da es ja in
vielen Parkhäusern Frauenparkplätze gibt
das ist nicht gesetzlich geregelt. Und es gibt (zum Glück) eine Vielzahl von Parkhäusern, die einfach nur Parkplätze für alle zu den gleichen Konditionen zur Verfügung stellen und keine Rücksicht darauf nehmen, ob man ein Frau oder ein Mann das KFZ dort abstellt.
und man einen
Strafzettel bekommt wenn man sich als Mann darauf stellt,
genause gibt es ja auch Parkplätze für Mutter/Kind.
Aha. Wer darf denn bitte sehr auf privatem Grund Strafzettel verteilen? Die Polizei? Nein, die ist nur für öffentlichen Grund zuständig. Der Betreiber des Parkhauses? Dafür dürfte ihm die Legitimation fehlen.
Offensichtlich gehst Du in vielerlei Hinsicht von völlig falschen Voraussetzungen aus. Das wäre ja nicht weiter schlimm, wenn Du nicht auch noch andere, die Dir die richtige Sichtweise vermitteln möchten, hier öffentlich anblubbern würdest…
Wie wärs mit einem SV-Kurs? Oder Judo oder Aikido oder Karate?
Mit den richtigen Reaktionen bzw. Griffen liegen die meisten
Angreifer flach oder geben auf.
ja, damit kann sich schon überzeugend wehren. Aber dazu braucht’s Training und zwar nicht zu knapp. Judo ist übrigens ein Wettkampfsport und kein Verteidigungssystem. Wenn man nicht bereit ist, viel bis sehr viel Zeit in einen Kampfsport zu investieren, sollte man eher schnell (Weg-)Laufen trainieren.
Aha. Wer darf denn bitte sehr auf privatem Grund Strafzettel
verteilen? Die Polizei? Nein, die ist nur für öffentlichen
Grund zuständig.
Ein Parkhaus und der Parkplatz vom Supermarkt SIND öffentlicher Verkehrsraum. Und man kann dort Strafzettel bekommen.
Allerdings ist die Fehlbesetzung eines Frauenparkplatzes in der StVO nicht mal erwähnt und deshalb gibt es hierfür auch keine Geldbuße.
Gruß
loderunner (ianal)
Ein Parkhaus und der Parkplatz vom Supermarkt SIND
öffentlicher Verkehrsraum. Und man kann dort Strafzettel
bekommen.
aber nur dann, wenn die nichtbeachteten Verkehrszeichen dort aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung stehen. Hat sie nur der Betreiber aufgestellt, so ist die Zuwiderhandlung dagegen - nix.
Ein Parkhaus und der Parkplatz vom Supermarkt SIND
öffentlicher Verkehrsraum. Und man kann dort Strafzettel
bekommen.
aber nur dann, wenn die nichtbeachteten Verkehrszeichen dort
aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung stehen. Hat sie
nur der Betreiber aufgestellt, so ist die Zuwiderhandlung
dagegen - nix.
Das ist klar. Aber man muss ja nicht unbedingt Schilder missachten, um ein Knöllchen zu bekommen.
Gruß
loderunner