Hi Petra,
In diesem Buch waren alle NS-Gesetze zusammengefasst, also
z.B. die Nürnberger Gesetze und viele andere.
Kennt jemand dieses Buch?
Ich habe es noch nicht verwendet, aber vielleicht meintest du das? - Ansonsten würde ich mich mal an dieser Stelle stöbern (diese Seite ist, soweit ich weiß, auch zitierfähig): http://www.documentarchiv.de/ns.html
Dort findet sich jedenfalls auch das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 07.04.1933“, welches innerhalb der Frauenforschung wohl häufig als Beleg für die Verdrängung von Frauen aus qualifizierten Positionen bewertet wurde.
Ich weiß nicht, in welchen Zusammenhang deine Fragestellung insgesamt steht, aber ich würde dir ihren Aufsatz dennoch empfehlen: Du dürftest dort viele Anregungen und Literaturverweise finden, die dir vielleicht weiterhelfen: Dorothea Schmidt: Die peinichen Verwandtschaften. Frauenforschung zum Nationalsozialismus", in: Heide Gerstenberger, dies. (Hg.), Normalität oder Normalisierung. Geschichtswerkstätten und Faschismusanalyse, Münster 1987, S. 50-65.
Schmidt kritisiert hier insbesondere, dass in der Frauenforschung die Auswertung offizieller Dokumente und programmatischer Absichtserklärungen dominiere und in spezifischer Weise interpretiert würden und dadurch ein einheitliches Bild der Lebenslage aller Frauen gezeichnet würde, die jedoch durch weitere Differenzierungslinien entlang der „Rasse“ und der klassenspezifischen Stellung gekennzeichnet gewesen sei. Für viele Frauen habe die Periode seit 1933 eine Möglichkeit des sozialen Aufstiegs dargestellt: Die „Deutsche Arbeitsfront“ setzte beispielsweise teilweise akadedemische Qualifikationen voraus.
Außerdem habe ich in meiner Sammlung noch diesen Aufsatz gefunden: Sybille Steinbacher schreibt in "Differenz der Geschlechter. Chancen und Schranken für die „Volksgenossinnen“ (in: Volksgemeinschaft. Neue Forschungen zur Gesellschaft des Nationalsozialismus), dass der Ausschluss „arischer“ Frauen vom Studium nur eine „vorübergehende, arbeitsmarktunabhängige Maßnahme“ dargestellt habe:
„Der 1933 verhängte Numerus clausus, der dafür sorgte, dass der weibliche Anteil an den jährlich rund 15.000 zugelassenen Studienanfängern nicht mehr als 10% ausmachte, wurde bereits 1935 wieder aufgehoben.“
Letzteres ist als Anhaltspunkt vielleicht ganz hilfreich.
Da ich mich mit dem Thema selbst leider noch nicht ausgiebig genug beschäftigt habe, kann ich dir leider nur diese beiden Literaturempfehlungen geben und muss dabei auf die Bewertung der Aussagen verzichten.
Viele Grüße
Jessica