Servus,
bei uns wurde letztes Jahr der Betriebsrat neu gewählt, bestehend aus 7 Männern und 2 Frauen. Damit war auch die Frauenquote erfüllt. Die beiden Damen sind jetzt gleichzeitig aus dem Gremium ausgeschieden und zwei männliche Ersatzmitglieder rücken nach, da keine weitere Frau als Ersatzmitglied zur Verfügung steht. Sind nun um die Frauenquote im Betrieb zu gewährleisten Neuwahlen zwingend vorgeschrieben?
Hallo,
die Gründe für eine Neuwahl außerhalb der regulären Wahltermine sind in § 13 Abs. 2 BetrVG abschließend geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__13.html
Die Geschlechterquote ist dort nicht aufgeführt, also muß deswegen auch keine außerplanmäßige Neuwahl stattfinden, sofern noch genug Nachrücker zur Verfügung stehen.
Läßt sich auch in jedem guten BetrVG-Kommentar nachlesen, den ein 9er BR eigentlich im Büro zur Verfügung haben könnte.
&Tschüß
Wolfgang