Hallo,
hab folgende Fragen, wobei ich im Internet entweder verschiedene oder garkeine Infos finden kann:
a) Ab wann durften Frauen in Deutschland wählen ? steht was von 1918, dann erst wieder ab 1945 ??? (Gleichberechtigung war allerdings selbst erst später)
b) Ab wann durften Frauen ohne Rücksprache mit dem Ehemann selbst entscheiden, ob sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen durften ? (in Deutschland)
c) Ab wann durften Frauen über ihr Einkommen selbst bestimmen. ?
(in Deutschland)
a) Ab wann durften Frauen in Deutschland wählen ? steht was
von 1918, dann erst wieder ab 1945 ??? (Gleichberechtigung
war allerdings selbst erst später)
Du meinst sicher SEIT wann und nicht ab wann. Ab wann wäre ab 18. Seit wann: 1919.
b) Ab wann durften Frauen ohne Rücksprache mit dem Ehemann
selbst entscheiden, ob sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen
durften ? (in Deutschland)
Das ist bis heute nicht geklärt.
c) Ab wann durften Frauen über ihr Einkommen selbst bestimmen.
Auch das ist bis heute nicht geklärt. Familienangelegenheiten treten erst zu Tage wenn es dramatische Probleme gibt - und die wären im Beispiel Ehepaar eben eine Trennung.
Es gibt (erschreckend) viele Ehepaare, die heute nur über ein Bankkonto verfügen (die des Familienoberhauptes) - und er (in den meisten fällen ER) entscheidet dann wieviel die Frau davon abbekommt.
Wo kein Kläger ist ist auch kein Richter - und wer klagt schon in der Ehe…
Deine Fragen sind nicht eindeutig, weshalb du vermutlich auch verschiedene Ergebnisse bekommst. Du sprichst von „Deutschland“ und das ist extrem ungenau. Die BRD existiert ja erst seit dem 23. Mai 1949. Entsprechend kann es in der BRD auch davor gar nichts davon gegeben haben. Du müsstest also erstmal „Deutschland“ definieren. Dir dann angucken wie weit du in der Vergangenheit zurück gehen willst und alles betrachten was seither auf dem betrachteten Gebiet an bestand hatte.
b) Ab wann durften Frauen ohne Rücksprache mit dem Ehemann
selbst entscheiden, ob sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen
durften ? (in Deutschland)
Das ist bis heute nicht geklärt.
c) Ab wann durften Frauen über ihr Einkommen selbst bestimmen.
Auch das ist bis heute nicht geklärt. Familienangelegenheiten
treten erst zu Tage wenn es dramatische Probleme gibt - und
die wären im Beispiel Ehepaar eben eine Trennung.
Es gibt (erschreckend) viele Ehepaare, die heute nur über ein
Bankkonto verfügen (die des Familienoberhauptes) - und er (in
den meisten fällen ER) entscheidet dann wieviel die Frau davon
abbekommt.
Wo kein Kläger ist ist auch kein Richter - und wer klagt schon
in der Ehe…
Doch, das ist geklärt, juristisch zumindest: Am 1. Januar 1958 trat das Gleichberechtigungsgesetz in kraft. Dieses fußt auf Artikel 3 GG und setzte die Paragraphen des BGBs außer kraft, die dem Mann in der Ehe das Entscheidungsrecht in wirtschaftlichen Angelegenheiten gab.
seit dem 1. juli 1977 gilt in der brd bei scheidungen nicht mehr das schuldprinzip. bis dahin konnte z.b. einer frau bei der scheidung die schuld am scheitern der ehe zugesprochen werden, wenn sie sich weigerte ihren „ehelichen pflichten“ nachzukommen. das hatte teilweise weitreichende folgen bezüglich sorgerecht für gemeinsame kinder und unterhalt.
erst seit 1997 ist vergewaltigung in der ehe strafbar.
auf der anderen Seite durften auch viele Männer nicht wählen, z.B. arme oder Armee. Sonst ensteht immer der Eindruck, Männer hätten schon seit Urzeiten alle Rechte, die Frauen erst seit gestern.