Free Cash Flow aus der GuV berechnen?

Hallo liebe Foren-User,

ich habe folgendes Problem und wäre für jede Hilfe dankbar.
Ich schreibe gerade meine Diplomarbeit zum Thema Unternehmensbewertung. Dabei möchte ich die einzelnen Verfahren anhand eines Beispielunternehmens durchrechnen. Dieses Unternehmen gibt es wirklich, die Daten habe ich aus dem Bundesanzeiger. Leider gibt es nur eine stark verkürzte GuV und Bilanz.
Ich versuche gerade aus der GuV den Free Cash Flow zu berechnen und werde kirre dabei.
Laut einschlägiger Literatur berechnet sich der FCF nach:

Operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

  • Zinszahlungen
  • Steuern auf das Ergebnis nach Zinszahlungen
  • Abschreibungen
    +/- Erhöhung/Minderung der Pensionsrückstellungen
  • Investitionen in das Anlagevermögen
    +/- Erhöhung/Minderung des Working Capital
    +/- Erhöhung/Rückführung der Finanzverschuldung
    = Free Cash Flow (FCF)

In der verkürzten Guv habe ich nur die Positionen:

  1. Rohergebnis (Umsatzerlöse)
  2. Personalaufwand
    a) Löhne und Gehälter
    b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
  3. Abschreibungen
    a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
  4. sonstige betriebliche Aufwendungen
  5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
  6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
  7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
  8. Steuern vom Einkommen und Ertrag
  9. sonstige Steuern
  10. Jahresüberschuss

Wie bringe ich das jetzt zusammen? Und was mache ich mit den Steuern? Angenommen der nominale Steuersatz
für GewSt KSt und Soli betrage 38,7%?

Ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht. Bitte gebt mir mal einen Tip…

Herzlichen Dank
Der Pep

Hallo,

Wie bringe ich das jetzt zusammen?

ohne die notwendigen Angaben wird es knifflig. Mal abgesehen davon, daß die indirekte CF-Ermittlung ohnehin nicht das Gelbe vom Ei ist, ist das genau der Grund, warum man bei einer Unternehmenswertberechnung nicht einen Blick in die Zeitung wirft, sondern Unsummen für Berater ausgibt, die Unterweltexpediationen in die Zahlenwerke der Unternehmen unternehmen (um dann am Ende doch wieder mehr oder weniger zu raten, aber das ist ein anderes Thema).

Selbst für eine Näherung fehlen in Deinem Beispiel die notwendigen Informationen. Gibts keine Bilanz?

Gruß
Christian

Hallo,
erstmal Danke für deine Antwort. Es gibt eine verkürzte Bilanz, aber ich denke nicht, dass sie uns weiterbringt. Sinngemäß besagt mir doch der Cash Flow, was tatsächlich geflossen ist?! Das bedeutet ich müsste zum JÜ die Anschreibungen und die Pensionsrückstellungen dazuzählen (da nicht geflossen). Dann bleiben noch die sonstigen Aufwendungen übrig. Diese kann ich nicht aufschlüsseln, wenn ich die Positionen und Beträge nicht kenne. Lieg ich soweit richtig? Im Rahmen der Arbeit kann ich ja durchaus einige „vereinfachende“ Annahmen treffen, ich denke das ist legitim. Ich wollte nur eben so realitätsnah wie möglich sein. Aber wenn es nicht anders geht…

VG Der Pep

Hi,

wenn mich meine Erinnerung nicht ganz täuscht, besteht der FCF aus:

  • Revenue
  • Cost of goods sold

  • SG&A (Sales and G&A Expenses)

  • Depreciation
    _________________
    = Operating Profit

  • Taxes
    _________________
    = NoPaT (Net Operating Profit after Taxes)
    _________________

  • Depreciation
  • Delta Working Capital Requirement
  • New Investments (CapEx)
    _________________
    = FCF

Wie du siehst ist die Bilanz notwendig um den FCF zu berechnen. Du kannst aber wenn Du historische Daten hast auch die Annahme treffen, dass das WCR konstant ist bei x% des Umsatzes. So etwas soll es tatsächlich geben.

Hope this helps.

Gruß
C.

Hallo,

Sinngemäß besagt mir doch der Cash Flow, was tatsächlich
geflossen ist?!

in SF spielen auch Veränderungen von Beständen und Verbindlichkeiten hinein. Insofern ist für eine vollständige CF-Rechnung eine Bilanz unerläßlich.

Das bedeutet ich müsste zum JÜ die
Anschreibungen und die Pensionsrückstellungen dazuzählen

Die Zuführung zu den bzw. Auflösung von Pensionsrückstellungen. Was anderes kannst Du der GuV-Rechnung nicht entnehmen.

Gruß
Christian