Guten Tag,
ich habe ein aktuelles Arbeitsangebot von einem Lohnsteuerhilfeverein. Dieser möchte mich als „Springer“ Deutschlandweit dort einsetzen, wo gerade Not am Mann ist. Durch diese Tätigkeit könnte ich viel Erfahrung und deutschlandweit Kontakte knüpfen. Mein Gedanke wäre es mich, langfristig gesehen, als eine Art „Free Lancer“ speziell für Lohnsteuerhilfevereine, bzw. für einzelne Beratungsstellen, selbstständig zu machen. Gibt es so etwas bereits? Haltet ihr die Idee für realistisch?
hallo,
du kennst dich im internationalen steuerrecht aus und willst jetzt steuererklärungen für rentner und arbeitnehmer stricken ? am besten noch in der wohnung der überforderten lohnsteuerhilfestellenleiter ?
nicht dein ernst ?
gruß inder
Sooo, wie stelle ich das dar ohne sooooooo weit ausholen zu müssen.
-Ich komme vom Finanzamt, mittlerer Dienst.
-Mir war die Arbeit dort sehr langweilig und ich fühlte mich unterfordert. Nach vier Jahren war ich bereits auf A9 befördert und damit war Ende im mittleren Dienst.
-Seit 15.01.09 habe ich einen befristeten Vertrag bei einer großen Kapitalanlagegesellschaft in Wiesbaden. Hier erstelle ich eigenständig die Umsatzsteuervoranmeldungen für Immobilienfonds und Grundstücksgesellschaft in mehreren Europäischen Ländern (+ dazugehörige Buchhaltung in SAP/R3) und unterstütze bei Ertragsteuern. Leider ist die Stelle wie gesagt befristet.
-Der Lohnsteuerhilfeverein bietet mir eine gut bezahlte, unbefristete Festanstellung.
moinsen,
da kann man nur wiederholen was inder schon sagte…
überdenke das nochmal ganz genau!
schöne grüße
e
Ach Leute,
dies ist meine erste Frage in w.w.w. und ich finde man macht es mir etwas schwer.
Ich danke euch für eure Anteilnahme, aber im Grunde geht Keiner auch nur annähernd auf meine eigentliche Frage ein.
Durch umfangreiche Gespräche mit dem Vorstandsvorsitzenden des Vereins, der mich gerne einstellen möchte habe ich erfahren, dass die LSt-H.V. generell ein großes Nachwuchsproblem haben. Das Durchschnittsalter der Beratungsstellenleiter liege bei 53 Jahren. (Angebe aus einem Gespräch, also ohne Gewähr). Meine Überlegung => Ich nehme die Stelle als Springer für diesen einen Verein an. => Ich sammele 1-2 Jahre lang deutschlandweit Erfahrung und vor Allem Kontakte => Danach mache ich mich selbstständig, jedoch nicht mit einer eigenen Beratungsstelle, sondern als Free Lancer für alle LSt-H.V.
Ein Musterbeispiel => Beratungsstelle mit 600 Mitgliedern => Beratungsstellenleiter 61 Jahre alt => Dieser fällt durch Krankheit für 8 Wochen aus.
- Meiner Ansicht nach sind solche Fälle deutschlandweit, auf alle Vereine gesehen, sehr häufig.
- Meiner Ansicht nach lohnt es sich für den Verein und für die Beratungsstelle finanziell am ehesten einen Free Lancer zu engagieren.
- So weit ich weiss ist dieser Markt zur Zeit so gut wie garnicht abgedeckt.
Meine Fragen
=> Beurteilt ihr die Nachfrage ebenfals so positiv wie ich?
=> Wären LSt.H.V. bereit einen ordentlichen Stundenlohn für einen Free-Lancer zu zahlen?
=> Eure generelle Einschätzung zu der Marktfähigkeit dieser Idee.
=> Am Wichtigsten: WAS HABE ICH BEI MEINEN ÜBERLEGUNGEN VERGESSEN
Vielen Dank für eure Überlegungen
tach,
wie sieht denn deine arbeit aus ? wo wird diese verrichtet ?
was hast du für vorstellungen hinsichtlich der vergütung ?
welche kontakte willst du knüpfen und wie sollen die später nützlich ?
das würde ich gerne wissen, bevor ich dir meine abschließende meinung sage…
gruß inder
Hi !
=> Am Wichtigsten: WAS HABE ICH BEI MEINEN ÜBERLEGUNGEN VERGESSEN
Bereits beim ersten Auftauchen der Frage hatte ich in Sachen Berufsrecht (StBerG) ein mulmiges Gefühl. An dieser Stelle täte ich zu allererst ansetzen.
Ich würde behaupten, dass hier auch Beratungsstellenleiter ein Problem sehen könnten. Wenn man dieses Unbehagen dann mit zitierfähiger Argumentation wegbekommen kann, dürfte der Arbeit meines Erachtens nichts mehr im Weg stehen.
Ob ein Bedarf an solchen „Springern“ besteht, musst du wohl selbst rausfinden. Es gibts sicherlich Beratungsstellen, die sind sehr personenfixiert und andere, in denen eh ein ständiges Kommen und Gehen des „Personals“ herrscht.
BARUL76
.
Hallo Barul 76 => Zu Sachen Berufsrecht kann ich nur sagen, dass ich meine Zulassung als Beratungsstellenleiter von der OFD Frankfurt bereits erhalten habe. Ursprünglich wollte ich nämlich eine eigene Beratungsstelle gründen, doch dann ist der Vereinsvorstand mit dem Angebot einer Festanstellung als Springer an mich herangetreten.
Ein solches „Unbehagen“ bei den Beratungsstellenleitern befürchte ich auch. Deshalb hoffe ich ja über diese Festanstellung erst einmal bundesweit Kontakte zu Beratungsstellenleitern knüpfen zu können. Wenn ich da meine Sache gut mache, habe ich mir bald einen Namen gemacht.
=> Während der Festanstellung als Springer, werde ich gezielt in Beratungsstellen eingesetzt, die aus den verschiedensten Gründen nicht mit Ihrer Arbeitsbelastung fertig werden. Meine Aufgaben werden sein => Unerledigte Steuererklärungen abzuarbeiten => Den Mitgliedern gegenüber Präsenz zeigen, damit Sie wissen, dass der Verein Sie nicht hängen lässt, auch wenn ein einzelner Berater sie enttäuscht hat => Die Ursache für die Rückstände untersuchen => Lösungsvorschläge und Effizientssteigerung erarbeiten => Im schlimmsten Fall obliegt mir sogar das Urteil ob der Beratungsstellenleiter unähig ist seine Arbeit zu vollrichten.
=> Meine Arbeit wird in der jeweiligen Beratungsstelle verrichtet.
=> Während der Festanstellung habe ich ein festes Monatsgehalt zzgl. aller Reisekosten. => Später als Freelancer sollte ein Stundensatz von 30,-€ bis 40,-€ plus Anfahrt- und Übernachtungskosten schon drin sein. Engagiert werde ich auch denn vom jeweiligen Vereinsvorstand.
=> Kontakte möchte ich zu den jeweiligen Beratungsstellenleitern knüpfen, in deren Beratungsstelle ich mitgeholfen habe. Diese sollen mich als den „Retter“ ihrer Beratungsstelle in Erinnerung behalten und das auch so weitererzählen. Die Leiter kennen sich alle untereinander (auch Vereinsübergreifend). Wenn einer ein Problem hat, dann rät ihm ein Anderer, er soll doch mit seinem Vorstand sprechen, damit sie mich engagieren.