Guten Tag in die Runde,
ich habe bemerkt, dass man sich an FreeWifi Hotspots in diversen Innenstädten Deutschlands ausschließlich per separatem Login verbinden kann, bei dem man dann auch AGBs akzeptieren muss.
Mir schien es so, dass es vor einigen Jahren ein neues Gesetz, bzw eine Rechtsprechung gab, das/die besagt, dass der Anbieter eines Wlan Hotspots nicht automatisch verantwortlich sei für den Umgang jenes Netzes durch Dritte.
In Japan zb habe ich mich einmal einloggen müssen (z.b. Tokio Innenstadt) und konnte dann auch beim Verlassen der Hotspot Reichweite und Wiedereintreten ohne (lästige) erneute Bestätigung den Hotspot benutzen.
Mir ist klar, dass Deutschland im Sektor IT eher im hinteren Mittelfeld mitspielt, jedoch frage ich mich hierbei, ob es sich um eine evtl unnötige Vorsichtsmaßnahme der jeweiligen Städte/bzw der Deutsche Bahn handelt, um evtl rechtlichen Ansprüchen aus dem Weg zu gehen (Prinzip: sicher ist sicher, bzw. 10x AGBs akzeptieren beim Gang durch die Kölner Innenstadt/drn Bahnhof ist zumutbar).
Wäre es also rechtlich möglich, bzw. faktisch realistisch, dass deutsche Städte in Bälde jene AGB pop-ups vermeiden können wird und man automatisch ins WLAN eingeloggt wird nach bloss einmaliger Bestätigung?
Edit: Dürfte ich zb mein Wlan ohne Passwortabsicherung der Allgemeinheit zur Verfügung stellen ohne rechtliche Klagen erwarten zu müssen, weil sich jemand mein WLAN für kriminelle Aktivitäten zunutze machte? Gibt es einen Unterschied zwischen öffentlichen, gewerblichen und privaten Wlan?
Gibt es unterschiedliche Gesetze, wer Wlan Hotspots frei zur Verfügung stellen darf, bzw belangt werden kann bei Missbrauch eines Dritten?
Vielen Dank für jede Antwort.