Hallo XhoanXoroDaxos,
Aber wie schon erwähnt,ich bin kein Jurist,
das trifft auf mich genauso zu.
jedoch erscheint mir ein Downloaden von Youtube, zumindest als Grauzone
Bei dieser Einschätzung kann ich dir zustimmen. Allerdings hört sich das schon ganz anders an als deine erste Aussage zu diesem Thema.
Muss dir leider mitteilen, dass das downloaden von youtube illegal ist,
Es ist eben ein Unterschied ob etwas illegal ist, oder ob etwas sich in einer rechtlichen Grauzone befindet.
Auch deine beiden neuen Auszüge aus den AGB setzen aber voraus dass man diese zur Kenntnis nimmt und auch akzeptiert. Aber wie ich ja schon oben erwähnt habe, ist der einfache User (nicht angemeldet) nicht verpflichtet die AGB zu akzeptieren.
Nicht umsonst muss man bei einer Registrierung im Allgemeinen überall extra bestätigen dass man die AGB zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Wenn der Dienstleister einfach durch Aufnahme eines Passus in den AGB bestimmen könnte dass der User die AGB zu Kenntnis nimmt und akzeptiert, wäre die extra Bestätigung durch den User nicht nötig.
Ein weiteres Augenmerk sollte man auf den letzten Absatz richten 16.6, dass die Bestimmungen, nach englischen Recht gelten
Solange man sich z.B. in Deutschland befindet, dürften die Bestimmungen des englischen Rechts unmaßgeblich sein.
Aber wie ich bereits geschrieben habe, wenn wir uns darauf einigen können dass sich der User in so einem Fall in einer rechtlichen Grauzone bewegt, dann bin ich ganz deiner Meinung.
Gruß
N.N