Mein Sohn (13) hat mir gestern gestanden, dass er bei freedoms 3 domains beantragt und leider auch schon freigeschaltet hat. In
den AGB’s hab ich nachgelesen (hätte mein Sohn wohl auch lieber vorher machen sollen!!), dass nur eine domain erlaubt ist. Jede
weitere stellt eine Mißachtung der Nutzungsbedingungen dar und führt zur Kündigung durch freedoms gegen jeweils DM 48 (also
in diesem Fall DM 144).
Wie soll ich mich verhalten? Abwarten? In den saueren Apfel beißen und blechen (mein Sohn kann ja nicht)? Bin ich haftbar?
Mein Sohn ja wohl nicht, da Minderjährig!
Wer weiß einen Rat?
Gruß Susanne
Wie soll ich mich verhalten? Abwarten? In den saueren Apfel
beißen und blechen (mein Sohn kann ja nicht)? Bin ich haftbar?
Mein Sohn ja wohl nicht, da Minderjährig!
Wer weiß einen Rat?
a) Ein ernstes Wörtchen mit Deinem Sohn reden (hast Du wahrscheinlich auch schon gemacht)
b) Versuchen die Verträge bei Freedoms zu widerrufen, da Dein Sohn nicht geschäftsfähig ist und somit Deine Zustimmung benötigt. Bis dahin ist der Vertrag „schwebend ungültig“. Und bei 48DM pro Domain greift wohl auch nicht der Taschengeldparagraph
So weit ich weiss…
Ciao
Kaj
Ich stimme dem Vorredner zu. Dein Sohn ist nicht geschäftsfähig und somit sind alle Verträge, die er ohne deine Zustimmung schließt, nicht gültig. Natürlich werden die dich unter Druck setzen, aber laß sie doch ! Wenn freecom Verträge abschließt ohne sich zu vergewissern ob der Vertragspartner geschäftsfähig ist sind sie selber schuld.
Danke Kaj für Deine Antwort. Habe an freedome geschrieben und jetzt eine Rechnung unter Hinweis auf § 828 BGB erhalten. Was heißt das? Ich kann damit nichts anfangen! Kannst Du weiterhelfen?
Gruß
Susanne
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