Freelancer?

Hallo Ihr,

ich werde demnächst arbeitslos.
Heute bekam ich folgendes Angebot:
2 monatiges Praktikum (nach Rücksprache Arbeitsagentur) um ein Programm zu lernen anschließend könnte ich dort als Freelancer arbeiten.
Aber was muss man machen um Freelancer zu werden. Der Begriff ist mir klar aber was passiert weiter?

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Falls es nicht läuft, kann ich mich dann arbeitslos melden oder steht mir das nicht mehr zu?

Ihr seht, ich kenne mich mit solchen Dinge nicht aus.

Beste Grüße
bookhouseman

Hallo!

Ich bin selbst sogenannter „Freelancer“ und kann dir das eine oder andere sagen:

  • ein Gewerbe musst du eigentlich nicht anmelden, wohl aber dich beim Finanzamt registrieren lassen und eine Steuernummer beantragen.
  • dann arbeitest du quasi selbstständig, könntest also theoretisch auch andere Aufträge annehmen,
  • schreibst deinem Auftrag-/Arbeitgeber am Ende des Monats eine Rechnung
  • versteuerst das am Jahresende.

Die große Frage (das weiß ich allerdings auch nicht so genau), sind:

  • was passiert dann mit deinem Anspruch auf Arbeitslosengeld, aber das kann das Arbeitsamt dir sagen. Ich glaube, der entfällt nicht einfach so. Vielleicht kannst du sogar ein bisschen „nebenher“ freiberuflich arbeiten…
  • wir ist das mit der Krankenversicherung, denn das kann für Freiberufler teuer werden. Ich selbst bin einfach privat versichert, die gesetzlichen machen das aber auch. Nut entfällt entsprechend der Arbeitgeberanteil. Da müsstest du auch mal fragen, am besten beim Arbeitsamt oder bei der Versicherung selbst.

Ist immer etwas mühselig, aber meistens bekommt man überall freundlich Auskunft.
Und wenn man einmal die Freiheit dieser Berufsform erkannt hat, ist es toll! :smile:

Hi,

  • ein Gewerbe musst du eigentlich nicht anmelden, wohl aber
    dich beim Finanzamt registrieren lassen und eine Steuernummer
    beantragen.

Eigentlich oder eigentlich nicht? Freiberuflich oder gewerblich? Ein Freelancer ist zunächst mal ein freier Mitarbeiter und kann freiberuflich für einen Kunden tätig sein (Hinweis „Katalogberufe“) oder er kann gewerblich für ihn tätig werden.

  • dann arbeitest du quasi selbstständig, könntest also
    theoretisch auch andere Aufträge annehmen,

Quasi? Könntest?
Sorry, man sollte tunlichst auch für andere Kunden arbeiten, sonst gerät man in die Gefahr, als scheinselbständig eingestuft zu werden.

Und wenn man einmal die Freiheit dieser Berufsform erkannt
hat, ist es toll! :smile:

Solange man auch die Risiken erkennt und entsprechend einkalkuliert, ja. Sonst nein.

Ulrich

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Hallo,

ich habe mal einen Kurs zusammengestellt, als ich in der gleichen Situation war, wie Du, wenn Du ihn lesen willst, schicke ich Dir gerne einen Link dazu. Als Gegenleistung hätte ich gerne konstruktive Kritik von Dir zum Kurs.

Freundliche Grüße

SODMAster

Hallo SODMaster,

danke für Dein Angebot!
Hat sich schon erledigt:frowning:

Gruß
b.