Freelancer als Mediendesigner

Hallo!

Kann man sich als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich in Deutschland als Freelancer anmelden?
Was gibt es dabei zu beachten - steuerrechtlich?
Welches Finanzamt ist zuständig, wenn der Arbeitsort in München ist? Üblicherweise ist ja das Wohnsitzfinanzamt zuständig - in Österreich habe ich jedoch die Auskunft erhalten, dass Deutschland steuerrechtlich zuständig, da der Arbeitsort mehr als 30 km von der Grenze entfernt ist und somit die Grenzgängerregelung nicht mehr greift. Wäre dann also das Arbeitsort-Finanzamt zuständig?
Es gibt einen Hauptarbeitgeber, aber auch Nebenprojekte für andere Kunden. Das Ganze spielt sich im Bereich Mediendesign statt, es werden keine Produkte verkauft, sondern nur Leistunge erbracht (Printwerbung, Homepage-Design, Videoerstellung, etc.).
Wie sieht das steuerrechtlich aus? Welche und wieviel Steuern sind zu zahlen? Welche Buchhaltung ist zu machen?

Gibt es in Deutschland ein zuständiges „Amt“, bei dem sich über diese Dinge informieren könnte? In Österreich ist dies die Wirtschaftskammer, gibt es etwas Ähnliches auch in Deutschland?

Eine Menge Fragen, ich hoffe ihr könnt etwas Entwirrung schaffen :smile:

Danke!
Grüße!
Sandra

Hi,

für den Fall, das man freiberuflich arbeiten möchte muss man ggf. ein Gewerbe anmelden. Mal angenommen man meldet ein Gewerbe am eigenen Wohnsitz an, dann wird man als Gewerbetreibender am Wohn-Firmensitz steuerpflichtig.

Ein Gewerbetreibender in der EU ist in der Lage seine Dienstleistungen in der EU jedem anzubieten und muss die damit gemachten Gewinne an seinem Firmensitz bei einer Steuererklärung deklarieren.

Ein Gespräch mit einem Steuerberater/Rechtsanwalt bzgl. der zu beachtenden Formalien ist sicher nützlich, z.B. um zu verstehen wie man eine korrekte (internationale) Rechnung ausstellt usw.

Eine Grenzgängerregelung macht nur für abhängig beschäftigte Sinn.

Viele Grüsse,
TS