Freelancer Auslagen aus dem Ausland wie berechnen

Wenn jemand als freelancer einen Auftrag annimmt, mit einem Fahrzeug des Auftraggebers eine Tour von Deutschland nach Südfrankreich durchzuführen, wobei er bzgl. Sprit und Maut in Vorkasse gehen soll, wie weist er das auf seiner Rechnung aus?

Bisher kannte ich es nur aus innerdeutschen Transporten, dass man die Auslagen allesamt netto aufstellt und mit 19% berechnet, egal um welchen Steuersatz es sich handelt.

Aber in Frankreich gilt ja derzeit ein Steuersatz von 19,6%, wie kann er die Auslagen auf der Rechnung in dem Fall ausweisen?

Servus,

es handelt sich dabei nicht um durchlaufende Posten, weil der Freelancer Sprit, Maut, Hotelübernachtungen etc. nicht im Namen und auf Rechnung seines Auftraggebers bezieht. Die französische TVA geht also bloß ihn selber etwas an, nicht seinen Auftraggeber.

Er kann die bezahlte TVA nicht im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens erstatten lassen, weil nach französischem Recht keine Vorsteuer aus Reisekosten auf die assiette TVA anrechenbar ist.

Wenn er also z.B. 175,80 € TTC für Diesel bezahlt hat, stehen diese 175,80 € genau in dieser Höhe als Position auf seiner Rechnung (falls eine Erstattung der angefallenen Kosten 1:1 vereinbart worden ist). Deswegen, weil für den Freelancer auch die vollen Kosten einschließlich TVA anfallen - er kann nicht wie bei Ausgaben in D die Vorsteuer abziehen, so dass ihm bloß Kosten in Höhe des Entgeltes ohne USt erwachsen.

Auf das Gesamtentgelt, nach Addition aller Reisekosten, kommen dann 19% USt, falls der Ort der Leistung Deutschland ist (das ist bei den meisten Leistungen der Fall, die ein Unternehmer an einen in Deutschland ansässigen Unternehmer erbringt - es gibt aber einige Ausnahmen, man müsste dazu wissen, welche Leistung genau erbracht wird).

Wie immer bleiben die Originale der französischen Belege für die Betriebsausgaben beim Freelancer, sein Auftraggeber erhält in Anlage zur Rechnung allenfalls Kopien: Es handelt sich nicht bloß umsatzsteuerlich, sondern auch ertragsteuerlich nicht um Leistungen, die der Auftraggeber bezogen hat, sondern um solche, die der Freelancer bezogen hat.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Ah, ok…

Also wenn der Auftrag so gelegt wäre das für den Transport eine Pauschale gezahlt werden würde und Auftraggeber und Auftragnehmer sich einigen würden das der Auftragnehmer mit den Sprit- und Mautkosten in Vorleistung gehen würde sähe die Rechnung in etwa so aus:

Transportpauschale: 1000,-€
Mwst. 19%: 190,-€

Maut Frankreich. 440,-€
Diesel Frankreich. 600,-€
Diesel Deutschland. 300,-€

Endbetrag: 2530,-€

Richtig?

Ggf. Alle quittungen als kopie der Rechnung beifügen und die Originale für die eigene
Steuererklärung als Ausgaben behalten.

Servus,

nein, der Freelancer stellt dem Auftraggeber seine gesamte erbrachte Leistung einschließlich aller vereinbarten Nebenleistungen in Rechnung und berechnet auf das Entgelt 19% USt:

Transportpauschale: 1.000,- €
Maut Frankreich. 440,- €
Diesel Frankreich. 600,- €
Diesel Deutschland. 252,10 €

Entgelt 2.292,10 €

USt 19% 435,50 €

Rechnungsbetrag 2.727,60 €

Schöne Grüße

Dä Blumepeder