Sehr geehrte Leser/-in,
erst wurden einige Arbeitnehmer gezwungen Outsourcing zu zustimmen, dann mussten sie Leiharbeitsverträge unterschreiben und jetzt wo anscheinend die Gewerkschaft die Leiharbeit als etwas negatives sieht, müssen viele Leiharbeiter plötzlich Freelancer werden, wenn sie nicht arbeitslos werden wollen. Die Frage ist aber, wie es dann um ihren Arbeitslosengeld-Ansprüche bestellt ist. Haben sie bei Aufnahme der Arbeit als Freelancer mit/oder ohne Fortzahlung freiwilliger Arbeitslosenversicherung immer noch Anspruch auf ihre nach der Kündigung der Leiharbeitsverträge zustehende 1 Jahres Entgelt der Versicherung, wenn sie als Freelancer nach ein paar Monate auf der Straße stehen?
Das Arbeitsamt beratet ja nicht und leistet auch keinerlei finanzielle Unterstütung solange diese nicht eine gewisse Zeit arbeitslos sind. Daher wäre dieses Forum die einzige Hilfe.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Viele Grüße