Freelancer und Arbeitslosenversicherung

Sehr geehrte Leser/-in,

erst wurden einige Arbeitnehmer gezwungen Outsourcing zu zustimmen, dann mussten sie Leiharbeitsverträge unterschreiben und jetzt wo anscheinend die Gewerkschaft die Leiharbeit als etwas negatives sieht, müssen viele Leiharbeiter plötzlich Freelancer werden, wenn sie nicht arbeitslos werden wollen. Die Frage ist aber, wie es dann um ihren Arbeitslosengeld-Ansprüche bestellt ist. Haben sie bei Aufnahme der Arbeit als Freelancer mit/oder ohne Fortzahlung freiwilliger Arbeitslosenversicherung immer noch Anspruch auf ihre nach der Kündigung der Leiharbeitsverträge zustehende 1 Jahres Entgelt der Versicherung, wenn sie als Freelancer nach ein paar Monate auf der Straße stehen?
Das Arbeitsamt beratet ja nicht und leistet auch keinerlei finanzielle Unterstütung solange diese nicht eine gewisse Zeit arbeitslos sind. Daher wäre dieses Forum die einzige Hilfe.
Vielen Dank für Ihre Antworten.

Viele Grüße

Hallo,

Haben sie bei Aufnahme der Arbeit als Freelancer mit/oder ohne Fortzahlung freiwilliger Arbeitslosenversicherung immer noch Anspruch auf ihre nach der Kündigung der Leiharbeitsverträge zustehende 1-Jahres-Entgelt der Versicherung, wenn sie als Freelancer nach ein paar Monate auf der Straße stehen?

Kommt drauf an. Antworten sind nur mit konkreten Verlaufsdaten der versicherungspflichtigen Beschäftigungen möglich.

Das Arbeitsamt berät ja nicht und leistet auch keinerlei finanzielle Unterstütung solange diese nicht eine gewisse Zeit arbeitslos sind.

Falsch. Man sollte sich informieren: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html#B…
Und da in der Reihenfolge §§ 5, 3 Abs. 2 u. 3., 15, 29, 30, 35 und zur Abrundung § 38 u. 34. Am besten: Man geht in solch einer Situation einfach hin zur Agentur für Arbeit (nicht Arbeitsamt).

Gruß
Otto