Freenet und KSP Anwälte: Rechtshilfe gesucht

Hallo,

wir haben ein Schreiben der ksp rechtsanwälte bekommen, die die freenet.ag vertritt, der wir laut schreiben noch einen betrag von 18,19 schulden sollen. ksp berechnet insgesamt aber fast 50 euro (20 euro gebühren, hauptforderung 18 euro, 5 euro vorgerichtl. kosten, auslagenpauschale 3 euro, 6,22 % zinsen)
wir können uns an keine je eingegangenen mahnungen der freenet.ag entsinnen. können diese ksp-leute so was einfach machen?

hat jemand erfahrung mit denen und kann uns jemand raten, was wir tun sollen?

danke und grüße!
conny und family

Hallo,

wir haben ein Schreiben der ksp rechtsanwälte bekommen, die
die freenet.ag vertritt, der wir laut schreiben noch einen
betrag von 18,19 schulden sollen. ksp berechnet insgesamt aber
fast 50 euro (20 euro gebühren, hauptforderung 18 euro, 5 euro
vorgerichtl. kosten, auslagenpauschale 3 euro, 6,22 % zinsen)
wir können uns an keine je eingegangenen mahnungen der
freenet.ag entsinnen. können diese ksp-leute so was einfach
machen?

jein.
Auf jeden Fall die Sache nicht einfach liegen lassen, sondern mit den Anwälten Kontakt aufnehmen und die Sache klären.
Aber nix zahlen, bevor nicht bewiesen.

Gleich mit Anwälten zu kommen ist ja wie mit Kanonen auf Spatzen schießen. Da machen die sich ja komplett lächerlich.

Hi!

eine Mahnung ist heutzutage überflüssig, von daher ist interessant ob die forderung an sich berechtigt ist und in Rechnung gestellt wurde! Wenn ihr dann nicht bezahlt habt habt ihr auch die Folgekosten zu tragen! (nur die 5 Euro vorgerichtliche Kosten sind mir schleierhaft!)

Sollte dies der Fall sein bezahlt lieber bevor es noch teurer wird!

Gruß
Bernd

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Zahlen oder Gericht!
Hi!

Nur ein Erfahrungswert:
Entweder Ihr zahlt die Summe, oder Ihr müsst den gerichtlichen Weg in Kauf nehmen!

Wir hatten ein ähnliches Problem und KSP reagierte weder auf normale Briefe, noch auf Einschreiben! Telefonisch erreichten wir nur die Warteschleife…

Nun ja - wir haben nicht gezahlt, da uns die Forderung nicht ersichtlich war/ist und warten jetzt darauf, dass die endlich Klage erheben! Heute bekamen wir eine „Antwort“ (Formbrief wäre da wohl angebrachter) auf unsren Widerspruch gegen den Mahnbescheid. Wenn sie nicht…blablabla

Nur zum Verständnis: Wenn die uns irgendeine Forderung glaubhaft (sprich: Schlüssig) nachweisen, dann zahlen wir auch - jedoch ohne die zum Teil immensen vorgerichtlichen Kosten…

Viel Glück
Guido

Hallo,
kommt mir bekannt vor,denn ich hatte,als ich nach Australien ausgewandet bin mein Handyvertrag versucht zu kündigen. Erst hiess es,das das kein Problem sei,als ich dann kündigte,ging es dann auf einmal doch nicht. Als ich dann nach ein paar Monaten trotzdem FRISTGERECHT ( also laut Vertragslaufzeit) kündigte und natürlich die Grundgebühren zahlen wollte, hörte ich erstmal garnichts mehr von der VODAFONE AG. Stattdessen ein Schreiben einer Inkasso Firma,das ich bis zu Fristenende den Betrag von 117 Euro plus circa 60 Euro (Leistung der Inkasso) Gebühren zu zahlen habe und diese Frist war so bemessen das am Tage des Eintreffen des Schreibens in Australien die Frist ablief.Ich bat telefonisch um Aufschub und eine Zweitschrift der Rechnung,die ich dann Wochen später bekam. Die Rechnung ist okay,aber ich sehe nicht ein diese Folgekosten zu tragen,da entweder der Postweg nach Australien etwas ungewöhnliche Wege geht und Briefe verschlampt, und/oder zu langsam ist.
Muss ich die Leistung der Inkasso Firma tragen,oder nicht?
Ich würde mich echt freuen,wenn mir da jemand Auskunft erteilen kann!
Gruss aus Australien
Ingo

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Hallo,

es gibt noch 2 effektive wege. allerdings ist der eine teuer und der andere ist einfacher.

Ich weiss das weil ich selber ein inkasso büro eröffnen möchte (aber ohne solche kosten!).

Jedes Inkassobüro wird gem Art. 1 § 1 RBerG vom Landesgerichtspräsidenten zugelassen und ist meist dann auch mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen.

Möglichkeit 1 einfach mal einen Brief / Mail an den Verein schicken, was die da so treiben und wie sie die gebühren abrechnen.

Der andere Weg ist man begeht den rechtlichen Weg über den BRH (Bundesrechnungshof) der kümmert sich da auch gerne drum, vorrausgesetzt man hat das nötige kleingleid, da solche klagen nicht ganz billig werden.

wichtig ist vorallem wie sie die kosten aufschlüsseln. Sollten Sie BRAGO verwenden, muss das ein Rechtsanwalt sein, der die Kosten verlangt und auch da gibt es dann noch Richtlinien.

Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen!

mfg

highspeed24

highspeed24shop.de

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Hallo!

Der andere Weg ist man begeht den rechtlichen Weg über den BRH
(Bundesrechnungshof) der kümmert sich da auch gerne drum,
vorrausgesetzt man hat das nötige kleingleid, da solche klagen
nicht ganz billig werden.

Was macht da eigentlich der Bundesrechnungshof?

Gruß
Tom