Frei bekommen für Vorstellungsgespräch

Hallo,

angenommen, ein Arbeitnehmer ist noch in der Probezeit, hat aber ein Vorstellungsgespräch für einen anderen Job. Dieses Vorstellungsgespräch liegt innerhalb der Arbeitszeit, es lässt sich leider auch nicht verschieben. Nun muss man frei bekommen, da man ja noch in der Probezeit ist besteht ja kein Urlaubsanspruch.

Der Chef der jetzigen Firma ist eigentlich sehr kulant im Erteilen von freien Tagen bei vorliegendem Grund. Nun möchte man natürlich nicht das Vorstellungsgespräch nennen, sondern etwas anderes. Der Arbeitnehmer hat sich überlegt, verschiedene Arztbesuche als Grund zu nennen. Die Frage: Kann der Chef Atteste als Nachweis über Arztbesuche verlangen?

Muss der Arbeitnehmer noch auf andere Sachen achten?

Vielen Dank im Voraus!

Das ist ja eine doofe Situation!

Das mit den Arztbesuchen… Wenn du wirklich sagst, dass du zum Arzt gehst, könnte er Dir vorschlagen, dich „frei zustellen“. Da brauchst du aber unbedingt eine Bescheinigung vom Arzt, dass du auch wirklich dort warst…
Frag doch vielleicht aber wirklich ganz nett und höflich, ob es möglich sei, an diesem Tag frei zu haben, da du den Termin schon vor vier Monaten (flunker halt ein bisschen) gemacht hattest … und spätestens dann sagt dein Chef vielleicht sogar schon…ist ok. :smile:

sorry, aber

Da brauchst du aber unbedingt eine Bescheinigung
vom Arzt, dass du auch wirklich dort warst…

seit wann DAS denn? Wie kommst Du darauf, vor allem so pauschalisiert?
Das mag ja in bestimmten Unternehmen oder Einzelfällen so sein, aber pauschal sicher nicht.

Gruß
Demenzia, neugierig

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann man also angeben zum Arzt zu gehen und der Chef kann keine Bescheinigung, Attest o.ä. verlangen…?

LG
Janina

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Ich will mich da mal nicht so weit aus dem Fenster lehnen aber bei mir war das immer so gewesen…und bei meinem näheren Umfeld auch. Wenn ich morgens noch vor der Arbeit zum Arzt ging, musste ich diese Bescheinigung zeigen…

Ich mein, warum sollte dich dein Arbeitgeber „einfach so“ freistellen?? Der will schließlich auch irgendeinen Wisch sehen (sonst könnte sich ja jeder frei stellen lassen) und den kleinen gelben Zettel (Krankmeldung) bekommst du auch wirklich nur, wenn du wirklich krank geschrieben wirst.

Ok aber wie sieht es denn jetzt vom Gesetz her aus? Wie es hier oder da läuft hilft leider nicht. Kann da jemand mit Rat und Tat zur Seite stehen?

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Hallo,

Kann da jemand mit Rat
und Tat zur Seite stehen?

Nein, kann niemand. Denn wenn du kein Anrecht auf Urlaub hast und dein Chef dir keinen bewilligt, sind alle Ratschläge dahingehend unseriös.

Also mit irgendjemanden wirst du sprechen müssen, deinem Arbeitgeber oder der vermeindlich neuen Stelle.

Gruß
Richi

Hallo,

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann man also
angeben zum Arzt zu gehen und der Chef kann keine
Bescheinigung, Attest o.ä. verlangen…?

das kommt auf deinen Arbeitsvertrag an. Was steht denn bzgl. Abwesenheiten und Krankmeldungen in deinem Vertrag? Gehört dein Arbeitsvertrag zu einem Tarifvertrag (wenn, dann zu welchem Verband?)

Jeder Arbeitsvertrag kann andere Bedingungen beinhalten. Ohne den Vertrag nicht zu kennen, wird Dir niemand eine genaue Antwort geben können.

Wenn Du rechtliche Fragen dazu hast, solltest Du deine Frage umformulieren (verallgemeinern, keine ICH-Form verwenden) und das Ganze noch einmal ins Rechtsbrett unter Arbeitsrecht einstellen.

liebe Grüße
Jasmin

bei mir war das immer so gewesen…und bei meinem näheren
Umfeld auch.

Klingt nach einer echten Expertenantwort.

Hut ab! Respekt, Respekt!

Du müsstest ihm nichts vorlegen, wenn du dir für diesen Tag Urlaub nimmst - also dich nicht freistellen lääst. Das musst du deinem Chef nur gut rüberbringen. In dem du vielleicht sagst, dass du weiter weg (in der nächsten größen Stadt) einen langen Arztbesuch hast und du dir gerne dafür einen Tag Urlaub nehmen würdest.

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Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann man also
angeben zum Arzt zu gehen und der Chef kann keine
Bescheinigung, Attest o.ä. verlangen…?

Wie Jasmin schonh schrieb, kann das von AG zu AG variieren. Bei uns ist es beispielsweise so, dass man selbstveständlich während der Arbeitszeit nach Rücksprache/Vertretung etc. zum Arzt gehen kann - geht halt manchmal nicht anders. Und da wird überhaupt nichts verlangt - höchstens hinterher gefragt, wie’s einem geht :smile:.

Dafür müssen wir z.B. (tarifvertraglich geregelt) bereits vom 1. Arbeitstag an eine Krankschreibung bringen, das ist woanders auch nicht so…

Andere Arbeitsverträge beinhalten, dass Arztbesuche nicht während der Arbeitszeit vereinbart werden dürfen.

Also - schau in deinen Vertrag oder Tarifvertrag.

Gruß
Demenzia

Das meine ich mit unseriös - owt

Die Frage: Kann der Chef Atteste als Nachweis über Arztbesuche verlangen?

Er wäre dumm, wenn er es nicht tut.

Pro Monat Probezeit erarbeitet man sich eine Urlaubsanspruch von ca. 2 Tagen. Davon kann man doch was nehmen.

Pro Monat Probezeit erarbeitet man sich eine Urlaubsanspruch
von ca. 2 Tagen. Davon kann man doch was nehmen.

Wo steht das denn geschrieben? Davon wusste ich nichts

Pro Monat Probezeit erarbeitet man sich eine Urlaubsanspruch
von ca. 2 Tagen. Davon kann man doch was nehmen.

Wo steht das denn geschrieben? Davon wusste ich nichts

Pro Jahr hat man einen Urlaubsanspruch von x Tagen. In n Monaten sind das: y = x * n/12 Das Ergebnis wird gerundet.

Falls es im Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag eine Urlaubssperre für die Probezeit gibt, ist man auf den Goodwill des Chefs angewiesen, aber ansonsten sind die bereits erarbeiteten Urlaubstage selten problematisch.
Es kann doch immer mal was sein; z. B. dass man zu irgendeinem Amt, einer Beerdigung, Hochzeit Familienfeier oder sonst wohin muss.
Das wäre ja alles nicht realisierbar. - In unserem freiheitlichen Staat unvorstellbar.

Gruß JK