Mal angenommen…
… heute stirbt der halbbruder, hat man dann nächste woche ein recht frei zu haben, wenn die beerdigung ist?
danke
Mal angenommen…
… heute stirbt der halbbruder, hat man dann nächste woche ein recht frei zu haben, wenn die beerdigung ist?
danke
Hallo
Ein Recht auf Freistellung von der Arbeitsleistung dürfte für den Tag der Beerdigung bestehen, da die Erbringung der Arbeitsleistung unzumutbar ist. Ob ein gleichzeitiger Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung damit einher geht, hängt von den vertraglichen Grundlagen ab, also inwieweit der http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html vertraglich ausgeschlossen oder eingegrenzt ist.
Gruß,
LeoLo