Freiabzug bei Krankheitstagen

Eine Pflegehilfskraft wird Krank und gibt eine Krankenmeldung für 7 Tage ab, in diesen 7 Tagen hätte die Kraft 2 Tage Frei - nicht Urlaub sonder Überstundenfrei - Darf der Arbeitgeber diese 2 Tage trotzdem abziehen obwohl eine Krankenmeldung für diesem Zeitraum vorliegt.


&Tschüß
Wolfgang

Hi, das grundsätzliche Nein stimmt so nicht!
Wenn die 2 Überstundentage im Dienstplan eingetragen sind vor Krankheitseintritt, dann verfallen die dadurch. Genauso ist es mit dienstplanmässigen starr festgelegten freien Tagen. Wenn die auf einen Wochenfeiertag fallen hat man auch Pech gehabt.
Eingetragene Urlaubstage fallen aber nicht unter diese Regelung.
MfG ramses90