Freiberag für Einkommenssteuer?

Hallo,
Bin grad dabei die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2009 zu machen.

Ich war das komplette Jahr 2009 Azubi und habe mir über ein angemeldetes Nebengewerbe auf selbstständiger Basis etwas dazu verdient.

Meine Frage ist jetzt: Wie hoch ist der Freibetrag, damit ich keine Steuern zahlen bräuchte.
Wird Azubigehalt + Nebenverdienst zusammengerechnet oder zählt nur der Nebenverdienst.

Wär gut wenn mir da einer helfen kann :smile:

MfG Timo

Meine Frage ist jetzt: Wie hoch ist der Freibetrag, damit ich
keine Steuern zahlen bräuchte.

7.834 Euro Grundfreibetrag

Wird Azubigehalt + Nebenverdienst zusammengerechnet oder zählt
nur der Nebenverdienst.

Ja, wird zusammengerechnet.

Hallo Timo870,
ich kann es Dir leider nicht 100%ig sagen, aber meines Wissens nach wird nur der Nebenverdienst aus der selbständigen Tätigkeit dafür angerechnet. Dein Azubigehalt wurde ja bereits von deinem Arbeitgeber versteuert und ist demnach außen vor. Ich meine der Freibetrag liegt bei ca. 7000€, aber das solltest du einfach mal bei deinem FA erfragen.

Gruß Ralf

Hallo,
Bin grad dabei die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2009
zu machen.

Ich war das komplette Jahr 2009 Azubi und habe mir über ein
angemeldetes Nebengewerbe auf selbstständiger Basis etwas dazu
verdient.

Z.Zt keine Zeit. Die Frage ist einfach zu beantworten.

Meine Frage ist jetzt: Wie hoch ist der Freibetrag, damit ich
keine Steuern zahlen bräuchte.
Wird Azubigehalt + Nebenverdienst zusammengerechnet oder zählt
nur der Nebenverdienst.

Wär gut wenn mir da einer helfen kann :smile:

MfG Timo

Hallo,
Azubi Gehalt -Werbekosten=Gehalt/ +Nebenverdienst (Hier sind die Werbekosten schon enthalten).
Die Gehälter werden also alle zusammenaddiert und versteuert.
-Sonderausgaben
= zu versteuerndes Einkommen.

Einkommensteuerpflichtige Einkünfte, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen worden ist, unterliegen einem Freibetrag von bis zu 410 Euro, § 46 (3) EStG. Das betrifft beispielsweise auch deine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit.

Im Bereich zwischen 410 und 820 Euro wird der Betrag von 410 Euro abgeschmolzen: Der Betrag der Einkünfte, der 410 übersteigt, wird von 410 abgezogen. Das Ergebnis ist der Freibetrag, § 70 EStDV.

Das ist der Härteausgleich; und wir reden hier von Jahresbeträgen.

In dieser Größenordnung bist du auch umsatzsteuerlich noch nicht interessant
LG

Also, als Azubi zahlst du keine Steuern, also auch keine Steuererklärung. Für die Selbstständigkeit musst du eine Steuererklärung machen nur für die Selbständigkeit, wobei die Frage ist, ist die Selbständigkeit auf Nebenerwerb angemeldet oder Kleingewerbe?? oder beides?? Du hast einen Freibetrag von 17.500 €uro bei Kleinstunternehmen, darfst dann aber auch keine Mehrwertsteuer angeben bei den Rechnungen. Überschreitest du diese Grenze, ist auf alle Fälle eine Ein.- und Ausgabenbuch zu führen und dann geht es nach dem Kleinstunternehmergesetzt mit MwSt usw…
Gruß Frank

Hallo,
sorry weiß ich auch nicht.

Grüße

Hallo Timo,
bei den Einkünften zählt immer die Gesamtheit der Einkünfte, nicht nur eine Art, daher musst du Azubigehalt und Selbständigkeit addieren.
Wichtig ist, dass du bei deinem Nebengewerbe die Werbungskosten korrekt angiebst, damit du nicht alles versteuern musst.
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, dann musst du jedoch auch Gewerbesteuer zahlen! Da kann ich dir aber dann nicht mehr weiter helfen.
Gruß
Zeichevadda