Freiberuf Betriebsbedarf Handy, PC, Digicam

Hallo liebe Experten,

kann ein freiberuflicher Dozent und steuerrechtlich Kleinunternehmer seine Startausstattung geltend machen?

Zur Betriebsausstattung im Bereich Bildung benötigt man beispielsweise:

  • Handy (NUR Gerät mit Internet-Zugang)
  • eine Digitalcamera zur Ergebnissicherung der Arbeiten (ganz
    wichtig!)
  • einen PC

Kann das irgendwie steuerlich geltend gemacht und
auch irgendwie abgeschrieben werden?

Dasselbe Problem gilt für Lehrbücher oder Arbeitskleidung (ein
Anzug, bzw. Hemd). Geht das?

Gibts im Netz irgendwo Information dazu?

Jetzt haste zwar die Forenregel FAQ:1129 beachtet, bist aber immer noch im falschen Brett…

Kann das irgendwie steuerlich geltend gemacht
und

Ja

auch irgendwie abgeschrieben werden?

Je nach Höhe der Anschaffungskosten

Dasselbe Problem gilt für Lehrbücher oder Arbeitskleidung (ein
Anzug, bzw. Hemd). Geht das?

Lehrbücher: Ja
Arbeitskleidung: Nein

Gibts im Netz irgendwo Information dazu?

http://www.bstbk.de/