Hallo liebe Experten,
kann ein freiberuflicher Dozent und steuerrechtlich Kleinunternehmer seine Startausstattung geltend machen?
Zur Betriebsausstattung im Bereich Bildung benötigt man beispielsweise:
- Handy (NUR Gerät mit Internet-Zugang)
- eine Digitalcamera zur Ergebnissicherung der Arbeiten (ganz
wichtig!) - einen PC
Kann das irgendwie steuerlich geltend gemacht und
auch irgendwie abgeschrieben werden?
Dasselbe Problem gilt für Lehrbücher oder Arbeitskleidung (ein
Anzug, bzw. Hemd). Geht das?
Gibts im Netz irgendwo Information dazu?