Hallo,
ich wollte mich vor ein paar Jahren als Freiberufler selbständig machen.Das hat leider nicht geklappt. Da ich umsatzsteuerpflichtig war und mich nicht abgemeldet habe, gebe ich jährlich eine UST-Erklärung mit dem Betrag Null ab.
Jetzt möchte ich die Selbständigkeit wieder aufnehmen, jedoch ein Gewerbe betreiben und hier zunächst die Kleinunternehmenregelung in Anspruch nehmen, d.h. UST-befreit sein.
Wer weiß, wie die Ummeldung gemacht werden muss?
Vielen Dank!
Hallo,
ich wollte mich vor ein paar Jahren als Freiberufler
selbständig machen.Das hat leider nicht geklappt. Da ich
umsatzsteuerpflichtig war und mich nicht abgemeldet habe, gebe
ich jährlich eine UST-Erklärung mit dem Betrag Null ab.
Warum das? Ein Zweizeiler beim FA hätte doch gereicht!
Jetzt möchte ich die Selbständigkeit wieder aufnehmen, jedoch
ein Gewerbe betreiben und hier zunächst die
Kleinunternehmenregelung in Anspruch nehmen, d.h. UST-befreit
sein.
Wer weiß, wie die Ummeldung gemacht werden muss?
Gewerbe anmelden und dem FA mitteilen, dass kein Freiberfler mehr - und wenn mehr als 5 Jahre vergangen sind seit freiw. USt-Optin, geht es mit Kleinunternehmer ohne Probleme!
Vielen Dank!
Gerne Lia
Vielen Dank für die Antwort. Die UST-Anmeldung ist noch nicht fünf Jahre her. Jedoch bezog sich die damalige Anmeldung auf einen komplett anderen Geschäftszweck - daher jetzt auch die Gewerbeanmeldung. Gibt das dennoch Schwierigkeiten bei der Umstellung auf Kleinunternehmen?
ja, da wird es Sschwierigkeiten geben bzw. die Bindung der Jahre bleibt bestehen! Warum haben Sie nicht abgemeldet??? Und welche Tätigkeit ist es jetzt?
Lia
Damals wollte ich mich als Unternehmensberater selbständig machen. Hier kam mir die Wirtschaftskrise in den Weg, wodurch ich mich für die Beibehaltung der Angestelltentätigkeit entschieden hatte, ohne jemals eine Euro Umsatz getätigt zu haben. Abgemeldet habe ich mich nicht, da ich ursprünglich vorhatte, dieses Thema nochmals aufzugreifen. Bei der jetzt geplanten Tätigkeit geht es um die Herstellung und den Handel von Kinderspielsachen. Somit fällt der Freiberuflerstatus flach. Da ich diese Tätigkeit bis auf Weiteres neben meinem Job als Angestellten machen werde, erwarte ich für die nächste Zeit keine rießigen Umsätze. Als Kleinunternehmer könnte ich mir daher den zusätzlichen Aufwand mit der Umsatzsteuer sparen.
Bei der jetzt
geplanten Tätigkeit geht es um die Herstellung und den Handel
von Kinderspielsachen. Somit fällt der Freiberuflerstatus
flach. Da ich diese Tätigkeit bis auf Weiteres neben meinem
Job als Angestellten machen werde, erwarte ich für die nächste
Zeit keine rießigen Umsätze.
Bei Handlsgeschäften ist der Kleinunternehmer-Status selten sinvoll.
Legt man eine Marge von 20% zu Grunde und geht man davon aus, dass die maximalen 17.500,- EUR exakt erreicht werden, sprechen wir von einem maximalen Jahresgewinn von 9722,22 EUR. Die Marge von 20% ist bei den meisten Handelsgütern jedoch illusorisch.
MfG Frank Müller