Hallo zusammen,
Ich arbeite momentan als Biologin vollzeit in einem Museum. Allerdings werden mir immer wieder kleinere Aufträge von außen zugetragen, die ich gerne auch annehmen würde. Nun stellt sich die Frage, wie ich das mache. Kann ich neben dem Job freiberuflich arbeiten? Und wie stelle ich das an? Wie und wo muss ich mich anmelden? Zahle ich dann nicht haufenweise Steuern? Oder gibt es da noch eine andere Möglichkeit als freiberuf?
danke für eure Hilfe!
die Frage, wie ich das mache. Kann ich neben dem Job
freiberuflich arbeiten?
Wenn Dein Arbeitgeber Dir das erlaubt, ja.
Und wie stelle ich das an?
Was willst Du denn antsllen ?
Wie und wo muss ich mich anmelden?
Bei dem Gewerbeamt Deiner Gemeinde. Wenn es wirklich eine freiberufliche Tätigkeit ist, beim Finanzamt.
Zahle ich dann nicht haufenweise Steuern?
Woher sollen wir wissen, wieviel Steuern Du beszahlst ?
Oder gibt es da noch eine andere Möglichkeit als freiberuf?
Ein Gewerbe.
Und wie stelle ich das an?
Was willst Du denn anstellen ?
Diese Frage zielte auf die nachfolgende und sollte nur ausdrücken, dass ich von solchen Sachen null Ahnung hab (wie du ja sicher schon bemerkt hast)und gehofft hatte dass mir die Vorgehensweise und eventuelle Fristen irgenwer wie nem Kleinkind erklären kann.
Zahle ich dann nicht haufenweise Steuern?
Woher sollen wir wissen, wieviel Steuern Du beszahlst ?
Ich meinte ja, ob ich dann nicht in Lohnsteuerklasse VI falle… dann würde das nicht lohnen.
Oder gibt es da noch eine andere Möglichkeit als freiberuf?
Ein Gewerbe.
Ich hätte besser fragen sollen: Gibt es noch eine Bessere Möglichkeit…
Vorgehensweise und eventuelle Fristen irgenwer wie nem
Kleinkind erklären kann.
Meine Frage zielte auf den Inhalt Deiner zusätzlichen Tätigkeit. Unternehmensberatung ? Babysitten ? Pizza-Bringdienst?
Ich meinte ja, ob ich dann nicht in Lohnsteuerklasse VI
falle… dann würde das nicht lohnen.
Als Selbstständiger hast Du gar keine Lohnsteuerklasse.
Ich hätte besser fragen sollen: Gibt es noch eine Bessere
Möglichkeit…
Bessere ? Versteh ich nicht.
Vorgehensweise und eventuelle Fristen irgenwer wie nem
Kleinkind erklären kann.Meine Frage zielte auf den Inhalt Deiner zusätzlichen
Tätigkeit. Unternehmensberatung ? Babysitten ?
Pizza-Bringdienst?
Biologe. Also Internetseiten überarbeiten, Gutachten erstellen, Wildtiermanagement,… Was so anfällt. Das wären immer kleinere Jobs die man nebenbei oder am Wochenende erledigen kann.
Ich meinte ja, ob ich dann nicht in Lohnsteuerklasse VI
falle… dann würde das nicht lohnen.Als Selbstständiger hast Du gar keine Lohnsteuerklasse.
Ich meinte die für den anderen Job als Festangestellter
Ich hätte besser fragen sollen: Gibt es noch eine Bessere
Möglichkeit…Bessere ? Versteh ich nicht.
forget about it. Ich dachte nur wegen der Gewerbesteuer wäre Freiberuf günstiger als Gewerbe.
Danke für deine Geduld und Hilfe.
Auf viele Deiner Fragen findest Du hier die Antworten: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
Im öffentlichen Dienst braucht man das Einverständnis des Arbeitebers. Er kann es aber nur in seltenen Fällen verweigern.
Also Internetseiten überarbeiten, Gutachten erstellen,
Wildtiermanagement,… Was so anfällt.
Das wären immer kleinere Jobs, die man nebenbei oder am Wochenende erledigen kann.
Schulung, Beratung, Gutachten gehen sicher als Freiberufliche Tätigkeit.
Aber beim Internetseiten gestalten oder gar Verkauf von was auch immer, wird es spätestens zum Gewerbe.
Es könnte also sinnvoll sein, von Anfang an ein G. anzumelden.
Gruß JK
Ich meinte die für den anderen Job als Festangestellter
Das bestimmt der Steuerpflichtige, welcher Job mit welcher Steuerklasse läuft. Kommt für Dich sowieso nicht in Betracht.
forget about it. Ich dachte nur wegen der Gewerbesteuer wäre
Freiberuf günstiger als Gewerbe.
- kann man sich das nicht aussuchen. das ist definiert.
- bei der Gewerbsteuer gibt es einen Freibetrag, den man als Nebenberufler evt. gar nicht überschreitet.
Hallo!
Aber beim Internetseiten gestalten oder gar Verkauf von was
auch immer, wird es spätestens zum Gewerbe.
Jein. Die Gestaltung von Internetzseiten ist ein Grenzfall zwischen Freibferuf („Gestaltung“) und Gewerbe („Programmierung“). Hier zählen sehr schwammige Kriterien, z.B. welcher Anteil überwiegt. etc.
„Internetseiten überarbeiten“ kann aber auch Arbeit am Text sein, also schreiben und Redigieren. DAS ist freiberuflich.
lg,
Max
Aber beim Internetseiten gestalten oder gar Verkauf von was
auch immer, wird es spätestens zum Gewerbe.Jein. Die Gestaltung von Internetzseiten ist ein Grenzfall
zwischen Freibferuf („Gestaltung“) und Gewerbe
(„Programmierung“). Hier zählen sehr schwammige Kriterien,
z.B. welcher Anteil überwiegt. etc.„Internetseiten überarbeiten“ kann aber auch Arbeit am Text
sein, also schreiben und Redigieren. DAS ist freiberuflich.
Dabei geht es allein um die inhaltliche Überarbeitung, die Programierung übernimmt jemand anderes.
forget about it. Ich dachte nur wegen der Gewerbesteuer wäre
Freiberuf günstiger als Gewerbe.
- kann man sich das nicht aussuchen. das ist definiert.
- bei der Gewerbsteuer gibt es einen Freibetrag, den man als
Nebenberufler evt. gar nicht überschreitet.
Ah… verstehe, langsam fang ich an durchzusehen.
„Internetseiten überarbeiten“ kann aber auch Arbeit am Text
sein, also schreiben und Redigieren. DAS ist freiberuflich.
Damit hast Du sicherlich recht.
Die Fragestellerin scheint insgesamt aber bereit zu sein, diverse Aufträge zu übernehmen; und dann ist es vermutlich nur eine Frage der Zeit, wann die erste gewerbliche Tätigkeit dabei ist.
Ob es dann nicht Sinn macht, gleich ein Gewerbe anzumelden?
Gruß JK