Freiberuf + RV-Pflicht unter Existenzminimum

Hallo!

Ich habe endlich nach zwei Jahren eine Stelle bekommen. Allerdings
handelt es sich um eine auf Honorarbasis bezahlte Stelle als Dozent.
Somit bin trotz meiner Hauptätigkeit als Student
rentenversicherungspflichtig!

Mein Steuerberater hat mir geraten alle voraussichtlichen Honorare
für dieses Jahr zu summieren, dann die Summe auf die Monate zu
verteilen und so den Umsatz berechnen. Ich solle 35% Ausgaben
abziehen und hätte so den Gewinn, den ich der BfA melden soll.

Allerdings hat er mich daraufhingewiesen, dass ich dann wieder nur
knapp über oder evtl auch unter dem Existenzminimum liege, wenn ich
die für mich am Besten geeignete Methode des einkommensgerechten
Rentenbetrags anwende.

Was kann ich tun? Dann muss ich ja trotz Job wieder aufs Amt?

Mein Steuerberater hat mir geraten alle voraussichtlichen

Mit Steuerberatern sollte man über Steuern reden, mit Versicherungen kennen sich nur wenige StB aus.

Was kann ich tun? Dann muss ich ja trotz Job wieder aufs Amt?

Offenbar hast Du gerade erst mit dieser Tätigkeit begonnen. Nimm Kontakt zur Rentenversicherung auf, es gibt verschiedene Möglichkeiten, von der Befreiung für drei Jahre bis zu reduzierten Beiträgen für Existenzgründer.

Hallo,

so wie Nordlicht es empfiehlt, sollte eine fachkundige Beratung stattfinden, bevor für die Zukunft falsche Weichen gestellt werden. Für die Beratung sollte man folgende Hinweise berücksichtigen:

Wie sind die tatsächlichen Verhältnisse? Ist man hauptberuflich Student oder selbständiger Lehrer. Hauptberuflich selbständige Lehrer sind versicherungspflichtig in der GRV. Liegt der Zeitaufwand hierfür unter 20 Stunden wöchentlich, dann spricht das eher für eine Nebenberuflichkeit. Liegt das Einkommen über 400 € mtl. tritt trotzdem Versicherungspflicht ein.
Wird aber gleichzeitig eine Nebenberuflichkeit angenommen, dann kann man u.U. den steuerlichen Freibetrag von jährlich 2.100 € (Übungsleiterpauschale)in Anspruch nehmen. Das führt dazu, dass das Honoror in dieser Höhe kein soz.vers.pfl. Arbeitseinkommen darstellt. Somit hat man die Möglichkeit unter die 400 €-Grenze zu kommen und beitragsfrei in der GRV zu bleiben. Voraussetzung hierfür ist die Zahlung der Honorare aus öffentlichen Kassen bzw. durch gemeinnützige Einrichtungen.

Gruß Woko